Am kommenden Montag treffen in Brüssel die europäischen Umweltminister zum zweiten Umweltrat unter finnischer Präsidentschaft zusammen. Auf der Tagesordnung steht u.a. eine Reihe von Empfehlungs- und Richtlinienvorschlägen der Kommission, zu denen der Rat Gemeinsame Standpunkte verabschieden soll. Dabei geht es um die Begrenzung der Schadstoffemissionen aus Großfeuerungsanlagen, die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, um Luftqualitätsgrenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid sowie um Mindestkriterien für Umweltinspektionen.
Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der Großfeuerungsanlagen-Richtlinie begrenzt die maximal zulässigen Schwefeldioxid-, Stickstoffoxid- und Staubemissionen von Großfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 Megawatt. Problematisch aus deutscher Sicht ist allerdings, dass der Vorschlag keine verbindlichen Grenzwerte für Altanlagen enthält. Aus Altanlagen (das sind Anlagen, die vor dem 1.7.1987 genehmigt wurden) stammen jedoch europaweit 85 Prozent der Schwefeldioxid- und 70 Prozent der Stickstoffoxid-Emissionen. Deshalb wird sich Deutschland bei den weiteren Verhandlungen in Brüssel nachdrücklich für eine wirksame Altanlagenregelung einsetzen.
Mit dem Richtlinienvorschlag zur sogenannten Plan-UVP soll für bestimmte Pläne und Programme auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass über wichtige umweltrelevante Aspekte nicht erst bei der konkreten Zulassungsentscheidung für ein einzelnes Projekt (z. B. eine Eisenbahntrasse), sondern bereits auf vorgelagerten Planungsebenen (z. B. bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans) entschieden wird. Die geplante Richtlinie ist ein wesentlicher Baustein für die Integration des Umweltschutzes in andere Politikbereiche und eine notwendige Ergänzung zur bereits bestehenden Umweltverträglichkeitsprüfung bei konkreten Projekten.
Der Richtlinienentwurf zur Begrenzung von Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft legt anspruchsvolle Grenzwerte für diese beiden Luftschadstoffe fest und verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Maßnahmen zur Einhaltung dieser Grenzwerte zu treffen. Darüber hinaus enthält der Vorschlag einheitliche Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität sowie Vorschriften über Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung begrüßt den Kommissionsvorschlag im wesentlichen. Eine Einigung der Umweltminister auf die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte erscheint möglich. Umstritten ist bislang noch die Ausnahmeregelung zur Einhaltung des Benzol-Wertes. Hier verlangen die südeuropäischen Mitgliedstaaten über den Kommissionsvorschlag hinausgehende Ausnahmen.
Mit einer für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlichen Empfehlung will der Rat europaweite Mindestkriterien für Umweltinspektionen von bestimmten Anlagen und Unternehmen festlegen. Vorgesehen sind regelmäßige Umweltinspektionen von Industrieanlagen und sonstigen umweltrelevanten Unternehmen. Über die Inspektionen ist ein Bericht zu erstellen, der nach der Informationszugangsrichtlinie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss. Die Empfehlung des Rates soll zu einem einheitlichen Vollzug des gemeinschaftlichen Umweltrechts beitragen und damit die Wettbewerbsgleichheit unter den europäischen Mitgliedstaaten fördern.