EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren zu "Einheimischenmodellen" gegen Deutschland ein

14.07.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 250/17
Thema: Ministerium
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Für Kommunen, die Bauland an die ortsansässige Bevölkerung verbilligt abgeben, gibt es wieder Rechtssicherheit.

Für Kommunen, die Bauland an die ortsansässige Bevölkerung verbilligt abgeben, gibt es wieder Rechtssicherheit. Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des in Bayern und Nordrhein-Westfalen praktizierten Einheimischenmodells jetzt eingestellt. Damit bestätigt die Kommission die im Mai von Bundesbauministerium und Freistaat Bayern erzielte Einigung.

Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbauministerium begrüßt, dass die Kommission keine Einwände mehr erhebt. "Nach den neuen Leitlinien können auch soziale Kriterien bei der Vergabe von Grundstücken an Einheimische berücksichtigt werden. Ich freue mich, dass mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens nun auch formal der Weg frei ist, dieses Modell der Wohnungseigentumsförderung rechtssicher anzuwenden."

Gegen eine mögliche Ungleichbehandlung anderer Interessenten bei Grundstücksvergaben hatte die Europäische Kommission 2006 Bedenken erhoben. Das Bundesbauministerium und der Freistaat Bayern haben sich nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission auf angepasste Kriterien geeinigt: Für das Modell kommen Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Bei der anschließenden Punkteverteilung kann dem Kriterium der "Ortsgebundenheit" bis zu 50 Prozent Gewichtung beigemessen werden.

Einheimischenmodelle werden unter anderem durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem bisherigen Grundstückseigentümer umgesetzt. Um die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gesetzgeberisch zu begleiten, wurde in der letzten Novelle des Paragraph 11 Baugesetzbuch hervorgehoben, dass Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages auch der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung sein kann. Das Inkrafttreten der Novelle am 13. Mai 2017 war die Grundlage der jetzt erfolgten Einstellungsentscheidung der Europäischen Kommission. Es ist nun Aufgabe der Länder und Kommunen, ihre Einheimischenmodelle in Einklang mit den Leitlinien auszugestalten.

Das Vertragsverletzungsverfahren war ursprünglich wegen der Praxis einer nordrhein-westfälischen Gemeinde eingeleitet worden, die ihr Einheimischemodell inzwischen aufgegeben hat. Im Jahr 2009 wurden zwei bayerische Städte und zwei bayerische Gemeinden wegen ihrer Einheimischenmodelle in das Verfahren einbezogen.

14.07.2017 | Pressemitteilung Nr. 250/17 | Ministerium
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