EU-Generalanwalt bestätigt Dosenpfand

06.05.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 124/04
Thema: Ressourcen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Trittin: Kritik des Generalanwalts an Quotenregel ist praktisch ein Plädoyer für Verpackungsnovelle

Trittin: Kritik des Generalanwalts an Quotenregel ist praktisch ein Plädoyer für Verpackungsnovelle

In zwei Verfahren zur deutschen Verpackungsverordnung hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg seine Schlussanträge vorgelegt. Darin bestätigt der Generalanwalt das Recht eines Mitgliedstaats, eine Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen einzuführen. Zudem bestätigt er die Auffassung der Bundesregierung, dass Hersteller und Vertreiber keinen Anspruch haben, an einem bestimmten Rücknahmesystem teilnehmen zu können. Er kritisiert allerdings die Quotenregelung der deutschen Verpackungsverordnung, die der Auslösung der Pfandpflicht vorgeschaltet ist. "Diese Kritik des Generalanwalts ist faktisch ein Plädoyer für die Novelle der Verpackungsverordnung, die seit fast einem Jahr im Bundesrat auf Eis liegt", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Die Kritik des Generalanwalts wird hinfällig, wenn der Bundesrat der von der Bundesregierung beschlossenen Novelle zustimmt. Mit der Novelle der Verpackungsverordnung soll unter anderem die Mehrwegquote als Auslöser des Pfandes abgeschafft werden.

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute seine Schlussanträge in zwei Verfahren zur deutschen Verpackungsverordnung vorgelegt. Eines der beiden Verfahren (Rs. C-463/01) ist bereits seit 1995 anhängig. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ausländische Mineralwässer, die nach Europäischem Recht an der Quelle abgefüllt werden müssen, bei der Ermittlung der Mehrweganteile mitgezählt werden dürfen. Betroffen sind allerdings nur rund 3 Prozent des deutschen Getränkemarktes.

In dem anderen Verfahren (Rs. C-309/02) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem EuGH Fragen zu europarechtlichen Aspekten eines Rechtstreits vorgelegt, bei dem österreichische Limonadenhersteller vom Land Baden-Württemberg eine Ausnahme von der Pfandpflicht fordern. Im deutschen Recht ist eine solche Ausnahme für ausländische Produkte nicht vorgesehen. Die Dose wird gleich behandelt, egal ob sie in Deutschland oder im Ausland abgefüllt wird.

Die Anträge des Generalanwalts binden den EuGH nicht. Wenn sich der EuGH dem Votum des Generalanwaltes anschließen sollte, so würde dies praktisch bedeuten, dass ausländische Mineralwässer nicht mehr bei der Quotenberechnung berücksichtigt werden dürften. Die Pfandpflicht für alle anderen Getränke würde jedoch bestehen bleiben.

Der Gerichtshof war mit einem Pfand für Getränkeverpackungen bereits in der Vergangenheit befasst: Schon 1988 hat er in einem Verfahren gegen Dänemark entschieden, dass die dortige Pfandpflicht zulässig ist. Der Gerichtshof stellte damals fest, dass Umweltschutz ein "zwingendes Erfordernis des Gemeinschaftsrechts" darstellt und eine Pfandpflicht gerechtfertigt ist, weil sie eben diesem wichtigen Gemeinschaftsziel dient. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in den beiden aktuellen Verfahren wird in einigen Monaten erwartet.

06.05.2004 | Pressemitteilung Nr. 124/04 | Ressourcen
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