Zum ersten Mal hat die Deutsch-Belgische Nuklearkommission getagt. Das Arbeitstreffen von Experten der deutschen und belgischen Atomaufsichtsbehörden ist zentrales Element des Deutsch-Belgischen Nuklearabkommens, das Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und der belgische Vizepremier Jan Jambon Ende 2016 unterzeichnet hatten. Die regelmäßigen Treffen der Nuklearkommission sollen dazu dienen, Vertrauen aufzubauen und sich zukünftig noch enger über Fragen der nuklearen Sicherheit auszutauschen.
An dem zweittägigen Treffen nahmen von deutscher Seite Experten des Bundesumweltministeriums und Vertreter der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz teil, seitens Belgien Experten der Föderalagentur für Nuklearkontrolle, FANC. Bei der konstituierenden Sitzung wurden die Rahmenbedingungen für die künftige formalisierte Zusammenarbeit sowie Verfahren für die gemeinsame Kommunikation festgelegt und damit die Grundlagen für die Zusammenarbeit der Nuklearkommission geschaffen.
Die Kommission erörterte Fragen der nuklearen Sicherheit und die Befunde an den AKWs Tihange 2 und Doel 3. Die deutschen Vertreter nutzten das Treffen, um an die belgischen Experten die Sorgen der deutschen Bevölkerung heranzutragen und erinnerten an die Bitte von Bundesumweltministerin Hendricks an Minister Jambon, die Reaktoren abzuschalten. Vereinbart wurde ein baldiges weiteres Treffen von Reaktorsicherheitsexperten aus Belgien und Deutschland, um die aus deutscher Sicht noch offenen Sicherheitsfragen zu den Befunden in den Reaktordruckbehältern von Tihange-2 und Doel-3 zu erörtern. Zudem wird Anfang kommenden Jahres ein Workshop zum Thema Stilllegung stattfinden.
Im Dezember 2016 hatten die Regierungen das deutsch-belgische Nuklearabkommen unterzeichnet. Damit hat die bilaterale Zusammenarbeit eine neue, rechtlich bindende Qualität. Anlass für das Abkommen war insbesondere die Wiederinbetriebnahme der belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 Ende 2015. Dies hatte vor allem in der grenznahen Region, aber auch deutschlandweit für Sorgen in der Bevölkerung gesorgt. Das Mandat der Deutsch-Belgischen Nuklearkommission umfasst wie das zugrundliegende Nuklearabkommen Fragen der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und der Sicherheit der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen.