Erstes Handy und erstes Babyfon mit Blauem Engel ausgezeichnet

09.08.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 212/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Umweltzeichen für strahlungs- und schadstoffarme Geräte

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt (UBA)

Pioniergeist zeigen zwei Unternehmen, die als erste in der Mobilfunkbranche für ihre strahlungsarmen Produkte den Blauen Engel erhalten. "Nach jahrelangen Blockaden der Mobilfunk-Hersteller gegenüber dem Blauen Engel begrüße ich es sehr, dass diese Abwehrhaltung nun bröckelt", erklärte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Der Blaue Engel ist das weltweit bekannteste Umweltzeichen. Er steht für Kontrolle bei den Angeboten, Transparenz bei der Auswahl und Sicherheit beim Einkauf. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA): "Wer sich für Babyüberwachungsgeräte oder Handys mit dem Blauen Engel entscheidet, erhält strahlungsarme Geräte, die strenge Anforderungen erfüllen. Auf den Blauen Engel ist Verlass." Ab September 2007 sind die Geräte im Handel.

Für in Deutschland erhältliche Mobiltelefone und Babyüberwachungsgeräte gelten klare Strahlenschutz-Grenzwerte. Damit ist nach dem Stand der Wissenschaft eine Gesundheitsgefahr für die Benutzer bei sachgemäßem Gebrauch so gut wie ausgeschlossen. Dennoch gibt es in der Bevölkerung immer wieder Diskussionen über die Folgen der "Handy-Strahlung".

Den Blauen Engel können nur besonders strahlungsarme Geräte erhalten, die den SAR-Grenzwert von 2,0 Watt pro Kilogramm deutlich unterschreiten. Der SAR-Wert – kurz für spezifische Absorbtionsrate – gibt die maximale Strahlungsintensität an. Den Blauen Engel bekommen nur Geräte, die 0,6 Watt pro Kilogramm einhalten. Bislang scheuten die Mobilfunkhersteller die Umweltauszeichnung, obwohl 30 Prozent der in Deutschland verfügbaren Modelle sogar die strengen Richtlinien des Blauen Engels erfüllen.

Da Kleinkinder im Allgemeinen besonders empfindlich auf Umwelteinflüsse reagieren, beschloss die Jury des Blauen Engels sehr hohe Anforderungen an die Begrenzung der hochfrequenten und niederfrequenten Strahlung für schnurlose Babyüberwachungsgeräte. Als gesundheitlich bedenklich gelten vor allem die hoch- und niederfrequenten Felder, oft Elektrosmog genannt, die in Nähe des Senders oder des Kindes entstehen. Die Geräte dürfen zudem keine problematischen Materialien wie halogenierte Flammschutzmittel enthalten. Außerdem ist der Energieverbrauch im Überwachungsmodus auf 2 Watt begrenzt. Knapp 10 Prozent der deutschen Haushalte besitzen Babyfone; dies ergab jüngst eine Umfrage des Marktforschungsinstitutes IWD. Nahezu 75 Prozent der Befragten halten die elektromagnetischen Strahlen allerdings für problematisch. Etwa 90 Prozent würden es begrüßen, wenn zukünftig mehr strahlungsarme Babyüberwachungsgeräte mit dem Blauen Engel ausgezeichnet würden.

Hinter dem Blauen Engel stehen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die Jury Umweltzeichen, das UBA und RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Zurzeit sind 3.700 Verträge für rund 10.000 Produkte von rund 520 Herstellern mit dem Engel ausgezeichnet.

Den blauen Engel erhielten: Der "BabyRuf MBF 3333" der Firma Hartig+Helling aus Bochum und das "Kandy Mobile Handy-Paket für Kinder" der Kandy Mobile AG in München.

Weitere Informationen:

09.08.2007 | Pressemitteilung Nr. 212/07
https://www.bmuv.de/PM3508
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