Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

05.03.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 039/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Stellungnahme des Kabinetts zu Änderungsvorschlägen des Bundesrates

Stellungnahme des Kabinetts zu Änderungsvorschlägen des Bundesrates

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine Stellungnahme zu den Einwänden des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) beschlossen.

In ihrer Gegenäußerung stimmte die Bundesregierung dabei den Änderungsvorschlägen des Bundesrates vom 15. Februar 2008 in der Sache zu einem großen Teil zu. Dies betrifft etwa eine Verfahrensvereinfachung bei den gesetzlichen Befreiungsmöglichkeiten. Weitere Vorschläge, etwa zu Kostenerleichterungen bei einem Einsatz von kleinen Wärmepumpen, werden von der Bundesregierung noch geprüft. Verschiedenen weiteren Vorschlägen des Bundesrates, die insbesondere zu Abschwächungen der Anforderungen an den Gesetzesvollzug geführt hätten, wurde hingegen nicht entsprochen.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist Teil des Integrierten Energie- und Klimapakets (IEKP). Die Bundesregierung will im Interesse des Klima- und Ressourcenschutzes den Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahre 2020 von derzeit 6 Prozent auf 14 Prozent steigern und dadurch zugleich die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten verringern.

Das Gesetz sieht vor, Eigentümer neuer Gebäude dazu zu verpflichten, den Energiebedarf ihres Gebäudes anteilig mit Erneuerbaren Energien zu decken. Dazu können Geothermie, Solarthermie, Umweltwärme und Biomasse genutzt werden. Ersatzweise können auch ähnlich Klima schonende Alternativen eingesetzt werden, etwa eine verstärkte Wärmedämmung sowie Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme. Eigentümer von bestehenden Gebäuden werden mit Mitteln des Marktanreizprogramms gefördert, wenn sie ihr Heizsystem auf Erneuerbare Energien umstellen.

Der Beschluss des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung werden nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung bei seinen weiteren Beratungen zugeleitet.

05.03.2008 | Pressemitteilung Nr. 039/08
https://www.bmuv.de/PM3734
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