Ende des AKW Obrigheim wird vertraglich besiegelt

13.12.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 300/02
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Gemeinsame Veröffentlichung mit EnBW

Gemeinsame Veröffentlichung mit EnBW

Das Bundesumweltministerium und die Betreiber des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO) haben sich darauf verständigt, dass der Reaktor spätestens am 15. November 2005 endgültig vom Netzgeht. Dies soll in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag niedergelegt werden, der einen förmlichen Genehmigungsbescheid ersetzen würde. Darin wird festgelegt, dass die Zustimmung derBundesregierung zur Übertragung von 5,5 Terawattstunden vom Block 1 des Atomkraftwerks Philippsburg auf das KWO am 15. November 2005 unwirksam wird. Der Vertrag ist unterschriftsreif und wirdvoraussichtlich noch vor Weihnachten unterzeichnet.

Beide Seiten halten es zur Beseitigung der Ungewissheit und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten für zweckmäßig, die am 14. Oktober 2002 getroffene politische Einigung zurStrommengenübertragung von Philippsburg nach Obrigheim in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Für die betroffenen Unternehmen, die zuständigen Behörden und dieÖffentlichkeit wird dadurch Rechtssicherheit geschaffen.

Der Vertrag legt fest, dass über die genehmigten Elektrizitätsmengen von 5,5 TWh hinaus keine weiteren Strommengen auf das KWO übertragen werden dürfen. DasBundesumweltministerium sichert zu, das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für die Stilllegung des KWO im Rahmen seiner Zuständigkeit und des geltenden Rechts zu fördern.

13.12.2002 | Pressemitteilung 300/02 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1831
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