Konferenz zur Basler Konvention in Nairobi
Die Staatengemeinschaft will das Exportverbot für gefährlichen Elektroschrott aus Industrieländern in Entwicklungsländer effektiver durchsetzen. Es sollen weltweit schadstofffreie Geräte entwickelt werden. Elektroschrott soll weltweit getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden; hierfür müssen Entsorgungskapazitäten aufgebaut werden. Außerdem soll die Rücknahme von Altgeräten durch die Hersteller weltweit ausgeweitet werden.
Eine entsprechende Ministererklärung wurde bei der 8. Vertragsstaatenkonferenz zur Basler Konvention in Nairobi verabschiedet. Das 1989 beschlossene Übereinkommen regelt weltweit den Export und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Ihm sind inzwischen 169 Vertragsstaaten beigetreten.
Weltweit fallen pro Jahr 20 bis 50 Millionen Tonnen Elektroschrott an, etwa ausgediente Computer, Mobiltelefone oder Fernseher. Allein in Europa steigt diese Menge jährlich um drei bis fünf Prozent. Viele Elektrogeräte enthaltenen gefährliche Schadstoffe wie Blei, Cadmium und bromierte Flammschutzmittel. In Entwicklungsländern wird Elektroschrott derzeit oft nicht umweltgerecht entsorgt. Kapazitäten für eine umweltgerechte Entsorgung sollen jetzt verstärkt aufgebaut werden. Die Konferenzteilnehmer würdigten die positive Rolle von Partnerschaften zwischen staatlichen und privaten Institutionen wie der weltweiten Initiative zur umweltgerechten Entsorgung ausgedienter Mobiltelefone.
Die Konferenz beschäftigte sich auch intensiv mit der Umweltkatastrophe in der Elfenbeinküste. Im August waren in der Hafenstadt Abidjan hochgiftige Abfälle illegal abgelagert worden. Mindestens zehn Personen sind an den Folgen gestorben, weitere 70.000 erkrankt. Die Vertragsstaaten wurden um technische und finanzielle Hilfe gebeten - ohne dass die Verursacher aus ihrer Verantwortung entlassen werden sollen. Der Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, Achim Steiner, wurde gebeten, hierbei Unterstützung zu leisten.
Weitere Informationen:
- Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung