Auf Einladung des Staatssekretärs im Bundesumweltministerium Rainer Baake haben heute die Umweltstaatssekretäre der vom Elbe-Hochwasser betroffenen Bundesländer über Maßnahmen zur Abwehr von Umweltgefahren beraten.
Bei diesem Treffen haben sich die Teilnehmer einvernehmlich auf folgende Punkte verständigt:
Der von der Flut hinterlassene Schlamm sollte auch aus hygienischen Gründen schnell aus den Siedlungen entfernt und von den Kommunen kostenlos auf Hausmülldeponien entsorgt werden. Beiden Aufräumarbeiten besteht in der Regel keine Gesundheitsgefährdung, wenn sich die Personen ausreichend schützen und auf die notwendige Hygiene achten.
Die Wassergütestelle der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Elbe in Hamburg wird die Entnahme und Analyse von Wasserproben der Elbe koordinieren.
Die betroffenen Länder werden den Schlamm auf Schadstoffe untersuchen. Das Bundesumweltministerium hat seine Unterstützung zugesagt, sofern dabei Engpässe in den Laboren auftreten sollten.
Die öffentliche Wasserversorgung wird - falls durch das Hochwasser beeinträchtigt - erst nach hygienischer Prüfung wieder genutzt werden können.
Die Eigenwasserversorgung aus privaten Brunnen darf in den vom Hochwasser betroffenen Regionen erst nach einer sorgfältigen mikrobiologischen Überprüfung wieder für dieVersorgung von Mensch und Tier genutzt werden.
Überflutete Kläranlagen sollen so schnell wie möglich - gegebenenfalls auch teilweise - wieder in Betrieb genommen werden.