Dosenpfand kommt zum 1. Januar 2003

09.03.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 059/02
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Kabinettsentscheidung voraussichtlich noch im März

Kabinettsentscheidung voraussichtlich noch im März

Zur bevorstehenden Einführung der Pfandpflicht erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

Die von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) vorgelegten und vom Umweltbundesamt überprüften Zahlen über die Entwicklung auf dem Getränkemarktbestätigen, dass der Anteil der Mehrwegverpackungen erneut, und dies in geradezu dramatischer Weise, zurückgegangen ist. Die Pfandflasche ist auf unter 64 Prozent abgesunken. DieGetränkewirtschaft ist nach der geltenden Verpackungsverordnung verpflichtet, einen Mehrweganteil von wenigstens 72 Prozent einzuhalten. Falls diese Marke dauerhaft unterschritten wird, ist dieBundesregierung verpflichtet, zum Schutz der Mehrwegflaschen zu handeln. Die Verpackungsverordnung sieht vor, dass dann die für Dosen und Einwegflaschen geltende Befreiung von der seit 1991bestehenden Pfandpflicht aufgehoben wird.

Der Gesetzgeber schützt das Mehrwegsystem aus guten Gründen: Es bietet gegenüber der Dose und der Einwegflasche entscheidende ökologische Vorteile. Mehrere wissenschaftlicheStudien des Umweltbundesamtes haben dies nachgewiesen. Mehrweg heißt weniger Energieverbrauch, weniger Verkehr und effizienterer Einsatz von Rohstoffen. Zudem sichert der Schutz vonMehrwegsystemen den Erhalt von Arbeitsplätzen in der mittelständischen Getränkewirtschaft. Gerade viele kleinere Brauereibetriebe haben im Vertrauen auf den Vollzug der gesetzlichenRegelungen in Mehrwegsysteme investiert. Der Getränkefachhandel hat vor allem auf Mehrweg gesetzt. Nicht zuletzt wird das Dosenpfand die Vermüllung unserer Parks, Straßen undPlätze durch Dosen und Plastik vermindern.

Aus diesen Gründen habe ich dem Bundeskanzler vorgeschlagen, die vom Gesetz vorgesehene Pfandpflicht nun zum 1. Januar 2003 einzuführen. Wir wollen dies noch in diesem Monat im Kabinettbeschließen. Dieser frühzeitige Kabinettsbeschluss gibt den Getränkeherstellern und den Händler Planungssicherheit und ausreichend Zeit, die nötigen Vorbereitungen fürdas Dosenpfand zu treffen. Von der Pfandpflicht werden Bier und Mineralwasser, aber auch Cola, Limonaden und andere Softdrinks mit Kohlensäure betroffen sein. Für Dosen und kleine Flaschenbeträgt das Pfand 25 Cent, für große 1,5-Liter-Flaschen 50 Cent.<br/>Nachdem alle Versuche gescheitert sind - zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht Berlin - die Einführung der Pfandpflicht mit Rechtsmitteln zu verzögern und zu verhindern, erwarte ich vonHandel und Getränkewirtschaft, nunmehr die neue Rechtslage zu akzeptieren und ihren Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nachzukommen.

09.03.2002 | Pressemitteilung 059/02 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1455
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