Diffamierung des zertifizierten Entsorgungsbetriebs wird scharf zurückgewiesen

13.11.1996
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 132/96 S
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:


Das Bundesumweltministerium weist die heute von Umweltsenator Fritz Vahrenholt, Hamburg, und MdB Reinhard Schultz im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema "Sonderabfallent-sorgung" erhobenen Vorwürfe scharf zurück. Das seit dem 7. Oktober 1996 geltende neue Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt, Abfälle an erster Stelle zu vermeiden, da, wo dies nicht möglich ist, zu verwerten, und erst an letzter Stelle zu beseitigen. Ein Einsatz von Abfällen z. B. in der Zementindustrie oder in Heizkraftwerken schont Ressourcen und ist deshalb der schlichten Verbrennung vorzuziehen. Natürlich muß diese Verwertung ordnungsgemäß und insbesondere schadlos erfolgen.

Auch die Behauptung, die jetzt vorgesehene Möglichkeit, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren zu lassen, eröffne erst recht neue Wege der illegalen Abfallentsorgung, ist falsch. Sinn und Zweck der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben ist die Einführung eines Qualitätsstandards für Entsorger, mit dem sich "schwarze Schafe" aussondern lassen. An den Entsorgungsfachbetrieb werden überdurchschnittliche Anforderungen in Bezug auf seine Organisationsstruktur, fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit seiner Mitarbeiter gestellt. Bereits die Verhängung von Geldbußen für Umweltdelikte von mehr als 10.000 DM führt zum Verlust des Zertifikats. Die Tätigkeit des Betriebes, insbesondere die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften und sonstiger Gesetze und Verordnungen, wird durch sorgfältig ausgewählte Sachverständige fortlaufend jährlich streng kontrolliert. Angesichts des leider zu beklagenden Vollzugsdefizits im Abfallbereich ist dies ein Instrument, im Entsorgungsbereich die Einhaltung des Rechts effektiv zu kontrollieren. Und schließlich ist die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben keine private Veranstaltung, sondern bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung der obersten Abfallbehörden der Länder.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Es ist unglaublich, daß noch vor der ersten Zertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes ein Qualitätssiegel in die Nähe der Kriminalität gerückt wird. Mich erstaunt vor allem, daß sich Senator Vahrenholt an derartigen Spekulationen beteiligt, zumal sich die Hamburgischen Entsorgungsbetriebe selbst als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen wollen."



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13.11.1996 | Pressemitteilung 132/96 S | Kreislaufwirtschaft
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