Die Liste geschützter Arten wird länger

15.11.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 277/02
Thema: Natur · Biologische Vielfalt · Arten
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Wirtschaftliche Interessen prägten Artenschutzkonferenz

Wirtschaftliche Interessen prägten Artenschutzkonferenz

Bundesumweltminister Jürgen Trittin zieht ein positives Fazit der internationalen Artenschutzkonferenz in Santiago de Chile. "Die Liste der Tier- und Pflanzenarten, die durch das WashingtonerArtenschutzübereinkommen geschützt werden, ist länger geworden. Damit werden die Überlebenschancen dieser Arten entscheidend verbessert", sagte der Bundesumweltminister. Gleichzeitig sei aber auch deutlich geworden, dass für viele Länder kurzsichtige wirtschaftliche Interessen immer noch von höherem Gewicht sind als der Schutz der biologischenVielfalt, so etwa in der Frage des Handels mit Elfenbein. "Immerhin konnte auch in dieser Frage das Schlimmste verhindert werden", sagte Trittin.

Allein acht deutsche Anträge auf Unterschutzstellung sind von der heute zu Ende gehenden Konferenz einstimmig oder mit großer Mehrheit angenommen worden. Die Liste reicht vomBlaukopfara, einer Papageienart, über verschiedene Süßwasserschildkröten bis Guiacum oder Pockholz, einer Tropenholzart. Darüber hinaus wurde auf der Konferenz eineVerbesserung des Schutzes erreicht für Seepferdchen, den Schwarzmeertümmler, Großkatzen wie Schneeleopard, Nebelparder und Asiatischer Leopard, zwei weitere Papageienarten und weitereTropenholzarten. Zum Ende der Konferenz erhielt nach langen Ringen auch der Antrag auf Aufnahme des Walhais und des Riesenhais die erforderliche Mehrheit der Vertragsstaaten.

Leider gelang es auch der diesjährigen Konferenz nicht, den Schwarzen Seehecht, eine kommerziell genutzte Fischart, unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zustellen. Auch die Diskussion um die begrenzte Freigabe des Handels mit Elfenbein oder mit Walfleisch war von ökonomischen Überlegungen geprägt. "Immerhin ist es gelungen, die Freigabeder Vermarktung von Rohelfenbein auf Botswana, Namibia und Südafrika zu beschränken und an sehr strenge Bedingungen zu knüpfen", sagte Trittin. Darüber hinaus ist es gelungen, denstrengen Schutz für Wale aufrecht zu halten und die Wiedereröffnung des Handels mit Meeresschildkröten, die zu Schildpattgegenständen und Schildkrötensuppe verarbeitetwerden, zu verhindern.

15.11.2002 | Pressemitteilung 277/02 | Natur · Biologische Vielfalt · Arten
https://www.bmuv.de/PM1808
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