Deutschland wird seine EU-Ratspräsidentschaft klimaneutral und nachhaltig ausrichten

13.07.2020
Fahnen europäischer Staaten
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 112/20
Thema: EU-Ratspräsidentschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Während seiner EU-Ratspräsidentschaft ist Deutschland Gastgeber von mehr als 400 geplanten Veranstaltungen. Diese werden alle nachhaltig und klimaneutral ausgerichtet sein.

Am 1. Juli 2020 hat Deutschland für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Während dieser EU-Ratspräsidentschaft koordiniert und vermittelt Deutschland zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten und ist zeitgleich Gastgeber von mehr als 400 geplanten Veranstaltungen. Diese werden alle nachhaltig und klimaneutral ausgerichtet.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Es ist wichtig, dass wir uns nicht nur politisch für eine nachhaltige und klimaneutrale Wirtschafts- und Lebensform einsetzen, sondern auch selber danach handeln. Daher hat die Bundesregierung ein Konzept erarbeitet, wie die Ziele der Klimaneutralität und Nachhaltigkeit konkret bei allen Veranstaltungen während unserer EU-Ratspräsidentschaft umgesetzt und erreicht werden können"

Die Bundesregierung orientiert sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bei allen Veranstaltungen an den bewährten Nachhaltigkeitskriterien des Umweltbundesamts (UBA) und des Bundesumweltministeriums (BMU). Diese Kriterien betreffen u.a. die Auswahl der Veranstaltungsorte, das Abfallmanagement, das Catering und die Anreisemöglichkeiten für die Gäste. In all diesen Bereichen soll die Belastung für Umwelt und Klima durch eine verantwortungsvolle Planung minimiert werden.

Die Wahl des Veranstaltungsortes orientiert sich an Nachhaltigkeitskriterien wie beispielsweise der Nutzung von Ökostrom, einer verkehrsgünstigen Lage und dem Vorliegen eines Umweltmanagementzertifikates. Darüber hinaus verzichtet die Bundesregierung gänzlich auf Kleingeschenke (Give Aways) an die Teilnehmenden.

Der ökologische Fußabdruck des Caterings kann mit dem Verzicht auf Fleisch- und Fischprodukte und dem Angebot von saisonalen Lebensmitteln aus ökologischer Landwirtschaft minimiert werden. Das Bundesumweltministerium verzichtet daher zum Beispiel gänzlich auf Fleisch- oder Fischprodukte und bietet ausschließlich vegetarisches Catering an.

Um ihrer klimapolitischen Verantwortung gerecht zu werden, wird die Bundesregierung die nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen, die durch die Reisen der Teilnehmenden und durch die Veranstaltungen selbst entstehen, kompensieren. Dies erfolgt mit dem Erwerben und Stilllegen von Minderungsgutschriften aus hochwertigen Klimaschutzprojekten, die nach den UN- Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism) des Kyoto-Protokolls zertifiziert wurden. Die Bundesregierung folgt generell dem Grundsatz des klimafreundlichen Handelns "erst vermeiden und verringern, dann kompensieren" von Emissionen. Das Umweltbundesamt hat im Auftrag der Bundesregierung für alle geplanten Veranstaltungen die Emissionen ermittelt. Um Unterschätzungen zu vermeiden wurden konservative Standardwerte für die Berechnung verwendet. Die tatsächlich entstandenen Emissionen werden dann im Rahmen einer Nachhaltigkeitsprüfung nochmals erfasst.

Die Umsetzung der klimaneutralen EU-Ratspräsidentschaft wertet das Bundesumweltministerium im Anschluss an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft aus. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend in Form eines Kurzberichts veröffentlicht, der auch Empfehlungen für künftige Veranstaltungen enthalten wird. Ebenso wie die gesammelten Erfahrungen aus der nachhaltigen Veranstaltungsausrichtung werden auch die Erkenntnisse aus dem Prozess der Emissionsberechnung zukünftigen Ratspräsidentschaften zur Verfügung gestellt und innerhalb der Bundesregierung für den Umbau zur klimaneutralen Verwaltung weitergenutzt.

Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch die Veranstaltungen der Bundesregierung betroffen. Die Einhaltung der Hygieneregeln und die Minimierung einer Ansteckungsgefahr hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Aus diesem Grund werden einige Veranstaltungen nicht wie geplant physisch stattfinden können und müssen durch teilweise oder gänzlich virtuelle Formate ersetzt werden. Auch bei virtuellen und hybriden Veranstaltungen werden die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.

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13.07.2020 | Pressemitteilung Nr. 112/20 | EU-Ratspräsidentschaft
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