Deutschland weist erste Meeresschutz-Gebiete aus

25.06.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 109/03
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Deutschland wird der Europäischen Union voraussichtlich noch in diesem Jahr die ersten Meeresschutzgebiete außerhalb der Küstengewässer melden. Mit diesen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) liegenden Naturschutzflächen leiste die Bundesrepublik einen großen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt von Nord- und Ostsee, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin auf einer heute beginnenden internationalen Meeresschutzkonferenz in Bremen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie "zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" verpflichtet, ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten zu schaffen. Diese Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung bilden zusammen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten das Schutzgebietsnetz "Natura 2000". Die Pflicht zur Ausweitung des Netzes "Natura 2000" auf die 12 Seemeilen vor der Küste beginnende AWZ ist seit 2002 auch im neuen Bundesnaturschutzgesetz rechtlich verankert."Da die bisherige europaweite Ausweisung vorrangig ‚Natura 2000`-Gebiete an Land bzw. in den küstennahen Gewässern umfasst, übernimmt Deutschland mit der erstmaligen Ausweisung von Meeresschutzgebieten in küstenferneren Gewässern eine Schrittmacherrolle," sagte Trittin. Die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) erarbeiteten Gebietsvorschläge für die neuen Meeresschutzgebiete sind im Internet unter www.HabitatMareNatura2000.de abrufbar. Innerhalb der deutschen AWZ sind je ein EU-Vogelschutzgebiet in der Nord- und Ostsee sowie drei FFH-Gebiete in der Nordsee und fünf FFH-Gebiete in der Ostsee vorgesehen.Die Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz wichtiger Vogelarten, etwa Seetaucher, Seeschwalben und Meeresenten. In den FFH-Gebieten werden sowohl Lebensraumtypen wie wasserbedeckte Sandbänke und Riffe als auch Meeressäugerarten wie Schweinswal, Kegelrobbe und Seehund sowie sechs wandernde Fischarten geschützt. Auswahl und Abstimmung der Gebietsvorschläge werden transparent gestaltet: Nach den fachlich betroffenen Bundesministerien und den Küstenländern wird in den kommenden Wochen auch die interessierte Öffentlichkeit beteiligt, etwa durch Anhörungstermine.

25.06.2003 | Pressemitteilung 109/03 | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM1972
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