Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zu
Wie zuvor bereits der Deutsche Bundestag hat heute auch der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zugestimmt. Damit steht der Hinterlegung der Ratifizierungsurkundebei den Vereinten Nationen nichts mehr im Wege. Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten hatten sich darauf verständigt, dies gemeinsam bis spätestens zum 1. Juni 2002 zutun. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte den parteiübergreifenden Konsens. "Das Kyoto-Protokoll ist eine historische Vereinbarung. Mit seiner Ratifizierung werden wirder globalen Verantwortung gerecht, die uns und alle anderen Industriestaaten zum Handeln verpflichtet", sagte der Bundesumweltminister.
Die Bundesrepublik leistet mit der Ratifizierung ihren Beitrag zu dem internationalen Ziel, das Kyoto-Protokoll, mit dem erstmals international verbindliche absolute Obergrenzen für dieEmission von Treibhausgasen festgelegt werden, bis zum Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im September diesen Jahres in Kraft zu setzen. Um dies zu erreichen, muss dasProtokoll von mindestens 55 Staaten ratifiziert werden, die ihrerseits mindestens 55 Prozent der Treibhausgasemissionen der Industrieländer im Jahre 1990 auf sich vereinigen müssen. "Dasinternationale Ziel, dies bis zum Weltgipfel für Nachhaltigkeit in Johannesburg zu erreichen, ist sehr ehrgeizig", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin und appellierte nochmals anJapan, Kanada und Russland, so rechtzeitig zu ratifizieren, dass das Ziel nicht gefährdet wird.
Das Kyoto-Protokoll tritt 90 Tage nach der Hinterlegung der letzten für das Inkrafttreten erforderlichen Urkunde in Kraft. Bisher haben bereits insgesamt 53 Staaten das Protokoll ratifiziert,darunter zwei Staaten, die sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu konkreten Emissionsbegrenzungen verpflichtet haben.