Die Bundesrepublik Deutschland hat heute im Rahmen der 5. Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über die biologische Vielfalt in Nairobi das nach langen und schwierigen Verhandlungen Anfang dieses Jahres ausgehandelte Protokoll über die biologische Sicherheit ("Biosafety-Protokoll") gezeichnet. Das Protokoll regelt den weltweiten Handel mit gentechnisch veränderten Organismen. Mit der Bundesrepublik zeichneten 60 weitere Vertragsparteien, darunter fast alle EU-Mitgliedsstaaten.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Gila Altmann begrüßte das Zustandekommen des Protokolls und die nun begonnene Zeichnungsphase als wichtigen Schritt zu einem wirksamen Schutz vor möglichen Risiken bei der Anwendung moderner Biotechnologie. Angesichts der schnellen und globalen Entwicklung der Bio- und Gentechnik seien wirksame Schutzvorschriften notwendig, insbesondere in den Entwicklungsländern. Sie appellierte an alle Vertragsstaaten, dieses Protokoll möglichst bald zu zeichnen und zu ratifizieren, damit es in Kraft treten kann.
Frau Altmann wies vor allem auf die Notwendigkeit hin, die Entwicklungsländer durch geeignete Maßnahmen, wie etwa den Aufbau entsprechender Behörden, auch in die Lage zu versetzen, die Schutzbestimmungen des Protokolls in die Praxis umzusetzen. "Die besten Vorschriften nützen diesen Ländern wenig, ohne einen sachgerechten, kompetenten und konsequenten Vollzug", sagte sie. Sie bot zugleich deutsche Hilfe beim Aufbau der notwendigen Strukturen an. Industrie und Nichtregierungsorganisationen sollten in diese Anstrengungen eingebunden werden.
Das Protokoll über die biologische Sicherheit tritt in Kraft, wenn es von mindestens 50 Staaten ratifiziert worden ist. Deutschland wird das Protokoll im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens durch ein Vertragsgesetz in nationales Recht umsetzen.