Zu Meldungen, Brüssel verlangt Änderungen am deutschen Allokationsplan, erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Die Vorstöße aus der Kommission verwundern. Sie richten sich gegen den Plan, der schon in der ersten Handelsperiode eine Reduktion der CO2-Emissionen vorsieht. Am meisten verwundert es, dass sich die Vorstöße der Kommission gegen die Regeln in Deutschland richten, die den Betrug mit nicht benötigten Zertifikaten unterbinden sollen. Dieses Vorgehen ist geeignet, die Integrität des Emissionshandels als Ganzes in Frage zu stellen.
Der vom Deutschen Bundestag beschlossene Allokationsplan steht im Einklang mit der EU-Richtlinie zum Emissionshandel. Deutschland ist weiterhin im Gespräch mit der EU-Kommission. Sollten in diesen Gesprächen die Bedenken der EU-Kommission nicht ausgeräumt werden, müssen die unterschiedlichen Auffassungen gegebenenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden.
Deutscher Allokationsplan entspricht den europäischen Vorgaben
02.07.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
02.07.2004
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Pressemitteilung
Nr. 205/04
| Europa