Chemische Industrie übergibt freiwillige Selbstverpflichtung zur Verbesserung des Innenraumschutzes und zum verantwortlichen Umgang mit Holzschutzmitteln

13.01.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 1/98
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Handel will Sortiment prüfen - Merkel: Selbstverpflichtung leistet Beitrag zur Verbrauchersicherheit

Handel will Sortiment prüfen - Merkel: Selbstverpflichtung leistet Beitrag zur Verbrauchersicherheit

Der Vorsitzende des VCI-Ausschusses "Technik und Umwelt", Max Dietrich Kley, hat Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel heute eine freiwillige Selbstverpflichtung zum verbrauchergerechten Umgang mit chemischen Holzschutzmitteln überreicht. Inhalt der Selbstverpflichtung ist die Zusage der Mitgliedsfirmen des Verbandes der chemischen Industrie sowie der beiden Fachverbände "Deutsche Bauchemie e.V." und "Verband der Lackindustrie e.V.", alle von ihnen hergestellten chemischen Holzschutzmittel, die keiner Zulassung durch die Bauaufsichtsbehörden bedürfen, einer freiwilligen amtlichen Überprüfung entweder im Rahmen des RAL-Gütezeichens Holzschutzmittel oder eines amtlichen Registrierverfahrens zu unterziehen. Dabei ist vom Hersteller nachzuweisen, daß das Holzschutzmittel wirksam ist sowie bei bestimmungsgemäßer Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu erwarten sind. Damit der Verbraucher sachgerecht mit einem chemischen Holzschutzmittel (einschl. der Bläueschutzmittel) umgehen kann, ist es erforderlich, daß das Produkt umfassend und verständlich gekennzeichnet ist. Hierzu gehört, daß

  • der Wirkstoff nach Art und Menge angegeben ist,
  • der Anwendungsbereich genau umschrieben wird sowie
  • der Verwender auf die Gefahren, die mit dem Umgang von bioziden Produkten verbunden sind, nachdrücklich hingewiesen wird.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die amtliche Überprüfung von chemischen Holzschutzmitteln, d.h. ein Nachweis ihrer Wirksamkeit sowie ihrer Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und ihre verbrauchergerechte Kennzeichnung ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Verbrauchersicherheit. Diese Anstrengung fügt sich vorbildhaft in eine Kette von Maßnahmen ein, die dem verantwortlichen Umgang mit Chemikalien dienen. Sie ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Innenraumschutzes. Darüber hinaus ist sie richtungsweisend ein erster Schritt zur Überprüfung von Biozid wirkenden Produkten, die geeignet ist, sich nahtlos in künftige europäische rechtliche Regelungen einzufügen. Ich begrüße auch die Ankündigung des Handels, ihr Sortiment auf umweltfreundliche Holzschutzmittel zu überprüfen."

Mit der heute überreichten Selbstverpflichtung werden alle Mitgliedsfirmen angehalten, ihre Holzschutzmittel nach den Anforderungen zur Erlangung des RAL-Gütezeichens oder nach den Anforderungen eines amtlichen Registrierverfahrens beim Umweltbundesamt überprüfen zu lassen und erst danach auf den Markt zu bringen. Diese beiden Möglichkeiten geben jedem Hersteller eines chemischen Holzschutzmittels die Möglichkeit, sein Holzschutzmittel amtlich überprüfen zu lassen und damit die Gewähr zu haben, daß es sowohl wirksam ist als auch bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung keine nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat.

Auch der Groß- und Außenhandel sowie der Einzelhandel wollen die Selbstverpflichtungserklärung der Industrieverbände unterstützen. Die Bundesverbände des Groß- und Außenhandels sowie des Einzelhandels haben in einem Schreiben an Umweltministerin Dr. Merkel zugesichert, ihren Mitgliedsunternehmen zu empfehlen, ihr Sortiment auf die Einhaltung der Selbstverpflichtung zu überprüfen und bei Abweichungen eine mögliche Anpassung der Produkte mit den beteiligten Herstellern oder Lieferanten zu erörtern. Die Einbeziehung des Handels in die Selbstverpflichtung der Hersteller ist wichtig, da insbesondere in den Bau- und Heimwerkermärkten nicht nur Holzschutzmittel bestimmter Herstellermarken, sondern auch Holzschutzmittel unter dem Namen von einigen Handelsmarken verkauft werden.

Die heute übergebene Selbstverpflichtungserklärung stellt eine Übergangsmaßnahme dar. Denn chemische Holzschutzmittel sind Biozidprodukte, die von der künftigen EG-Biozidrichtlinie erfaßt werden. Diese EG-Richtlinie ist Ende letzten Jahres verabschiedet worden; mit ihrer Verkündung ist in Kürze zu rechnen. Anschließend ist sie innerhalb von 24 Monaten umzusetzen. Danach werden neue chemische Holzschutzmittel einem Zulassungsverfahren unterworfen, in dessen Rahmen sowohl die Wirksamkeit als auch die Unbedenklichkeit des Holzschutzmittels gegenüber der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nachgewiesen sein muß. Bereits auf dem Markt befindliche Holzschutzmittel werden im Laufe eines 10-jährigen Altstoffaufarbeitungsprogramms überprüft.

13.01.1998 | Pressemitteilung 1/98 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM704
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