Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluß vom 30. Dezember 1997 die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision, die das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in seinem Urteil zum Transportbehälterlager (TBL) Gorleben vom 02. September 1996 festgestellt hatte, zurückgewiesen. Die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Jahre 1995 erteilte Aufbewahrungsgenehmigung für das TBL Gorleben ist damit bestandskräftig.
Das OVG Lüneburg war in seiner damaligen Entscheidung zu der Überzeugung gekommen, daß die einzulagernden Behälter allen zu erwartenden Belastungen standhalten und gravierende Schäden an den Dichtungen auszuschließen seien. Das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen dieses Urteil vorgebrachten Gründe sämtlichst verworfen und festgestellt, daß die Rechtsauffassung des OVG Lüneburg im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Gerichtsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt abschließend, daß die in einem ordnungsgemäßen Verfahren vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Genehmigung für das Transportbehälterlager Gorleben den hohen Anforderungen an die Schadensvorsorge entspricht und die verwendete Aufbewahrungstechnologie den Schutz der Bevölkerung gewährleistet. Die Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente und hochradioaktiver Abfälle aus Frankreich ist sicher."
Das BfS hatte am 02. Juni 1995 eine Neugenehmigung nach dem Atomgesetz zur Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente und hochradioaktiver Glaskokillen im TBL Gorleben erteilt. Durch diese Genehmigung war der Betreibergesellschaft gestattet worden, auf insgesamt 420 Stellplätzen Behälter mit abgebrannten Brennelementen und verfestigten hochradioaktiven Spaltproduktlösungen ("Glaskokillen") aus der Aufarbeitung bestrahlter Brennelemente zwischenzulagern. Im TBL Gorleben lagern zur Zeit neun Behälter.