Bundesumweltministerium will Überprüfung der TA Siedlungsabfall zügig abschließen

21.05.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 76/99
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Simone Probst, hat angekündigt, daß die gegenwärtig laufende Überprüfung der Technischen Anleitung (TA) Siedlungsabfall bis zum Ende des Sommers abgeschlossen werden soll. "Wir wollen schnellstmöglich klare Verhältnisse für die Kommunen hinsichtlich der zukünftig für die Restabfallbehandlung einsetzbaren Verfahren schaffen", erklärte Simone Probst heute in einem Gespräch mit thüringischen Landespolitikern. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit der mechanisch-biologischen Behandlungsverfahren werde auf fundierter wissenschaftlicher Basis gründlich und ergebnisoffen durchgeführt. Für eine abschließende Aussage zur Änderung der TA Siedlungsabfall sei es allerdings noch zu früh. Hierzu müsse das Ergebnis der Prüfungen abgewartet werden. "Ich gehe davon aus, daß die Kommunen, deren Abfallbehandlungskonzept noch nicht feststeht, bei ihrer Entscheidung auch dieses Prüfungsergebnis berücksichtigen werden", so Simone Probst.

Die 1993 erlassene TA Siedlungsabfall ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundes und enthält technische Anforderungen an die Verwertung, Behandlung und sonstige Entsorgung von Siedlungsabfällen (das sind u.a. Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und Bauabfälle). Danach müssen mit einer Übergangsfrist bis spätestens 2005 die nicht weiter verwertbaren Siedlungsabfälle durch eine Vorbehandlung so stabilisiert werden, daß ihre Ablagerung auf Deponien keine negativen Folgen für die Umwelt nach sich zieht.

Auf Beschluß der Umweltminister des Bundes und der Länder wird gegenwärtig geprüft, ob die mit einer thermischen Vorbehandlung erreichten Standards auch durch eine mechanisch-biologische Vorbehandlung eingehalten werden können. Ergibt sich nach dieser Überprüfung die Gleichwertigkeit der mechanisch-biologischen Verfahren, so soll die TA Siedlungsabfall geändert werden, um diese Verfahren zur Behandlung von Restabfällen auch nach 2005 einsetzen zu können.

21.05.1999 | Pressemitteilung 76/99 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM494
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