Zu den Äußerungen von BDI-Präsident Olaf Henkel und des Vorstandsvorsitzenden des Bayernwerks, Otto Majewski, erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Die Frage der Genehmigung von Atomtransporten richtet sich ausschließlich nach Recht und Gesetz. Wer jahrelang zulässige Grenzwerte um das mehr als 10.000fache wissentlich und willentlich überschritten hat, sollte sich mit Schadensersatzforderungen besser zurückhalten. Der Ausdruck "Berufszyniker" könnte sonst auf ihn selbst zurückfallen.