Bundesumweltministerium weist Kritik Bonns an Umzugsplänen zurück

17.02.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 10/99 S
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Zur Kritik der Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann
an den Umzugsplänen für das Bundesumweltministerium erklärt
BMU-Pressesprecher Michael Schroeren:

Der an den Bundesumweltminister gerichtete Brief der Bonner Oberbürgermeisterin, der einigen Medien offenbar früher bekanntgemacht wurde als dem Empfänger, geht an der Sache vorbei. Die Sorge, durch die Verlagerung der Unterabteilung Internationale Zusammenarbeit nach Berlin werde der Standort Bonn als Sitz internationaler Einrichtungen "nachhaltig in Frage gestellt", ist unbegründet.

Das Bundesumweltministerium hat wie kaum eine andere oberste Bundesbehörde neben dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit für die Ansiedlung internationaler Institutionen in Bonn Sorge getragen. Die Erfolgsaussichten für die Ansiedlung weiterer Organisationen und Konventionssekretariate ist nicht abhängig von einem Verbleiben der Unterabteilung "Internationale Zusammenarbeit" in Bonn. Die politische und fachliche Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen gewährleistet das BMU in effektiver Weise auch bei der vom Bundeskabinett gebilligten Ausgestaltung des zweiten Dienstsitzes. Dies gilt erst recht in bezug auf jene internationalen Einrichtungen, deren Aufgaben und Themen sich inhaltlich auf die Zuständigkeiten von Fachabteilungen des Ministeriums in Bonn beziehen, etwa die Sekretariate zur Bonner Konvention über wandernde Tierarten und das Umweltrechtszentrum der Internationalen Union für Naturschutz (IUCN).

Der Bundesumweltminister behält seinen ersten Dienstsitz in Bonn. Darüber hinaus stärkt der Verbleib des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die Rolle Bonns als Standort für den Politikbereich Umwelt. Der Bundesumweltminister hat nach dem Berlin/Bonn-Gesetz dazu beizutragen, daß die politische Verantwortung der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gewährleistet wird. Er hat die Pflicht, die Arbeitsfähigkeit des Ministeriums und die Zusammenarbeit mit dem Parlament in Berlin sicherzustellen. Die geplante Ausgestaltung des zweiten Dienstsitzes entspricht dieser Verantwortung.

17.02.1999 | Pressemitteilung 10/99 S | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM429
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