Bescheid-Entwurf zur Anhörung zugestellt
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beabsichtigt, die vom Energiekonzern Vattenfall beantragte Übertragung von Strommengen des stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das Atomkraftwerk Brunsbüttel abzulehnen. Ein entsprechender Ablehnungsbescheid des Bundesumweltministeriums wurde dem Betreiber heute zur Anhörung zugestellt. Vattenfall hat jetzt vier Wochen Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Danach wird das Bundesumweltministerium unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Antragstellers den endgültigen Bescheid erlassen.
Vattenfall hat im März 2007 beim Bundesumweltministerium die Zustimmung zu einer Übertragung von Strommengen auf Brunsbüttel beantragt. Die Übertragung soll aus dem Kontingent erfolgen, das dem stillgelegten Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich durch das Atomgesetz zugewiesen wurde. Nach dem Gesetz und nach dem Atomkonsens dürfen Strommengen von Mülheim-Kärlich nur auf bestimmte, im Gesetz aufgeführte Anlagen übertragen werden. Das Atomkraftwerk Brunsbüttel gehört nicht dazu. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Die Prüfung des Bundesumweltministeriums hat ergeben, dass eine Genehmigung der Strommengenübertragung von Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel rechtswidrig wäre. Sie kann deshalb nicht erteilt werden." Die Interpretationsversuche des Antragstellers, dass eine Übertragung auf diese Anlage trotz des klaren Wortlauts des Gesetzes möglich sei, konnten auch mit Hilfe eines Rechtsgutachtens nicht überzeugen.
Die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Brunsbüttel verfolgt Vattenfall auch mit einem weiteren Antrag. Danach soll eine Strommenge vom jüngeren Atomkraftwerk Krümmel übertragen werden. Die Prüfung dieses Antrags durch das Bundesumweltministerium ist noch nicht abgeschlossen.