Umweltverträglichkeitsprüfung vor Inbetriebnahme unerlässlich
Das Bundesumweltministerium sieht die Sicherheit des tschechischen Atomkraftwerks Temelin nach wie vor für nicht ausreichend nachgewiesen. Zudem hält das BMU eine umfassende Unweltverträglichkeitsprüfung für unerlässlich, bevor der Reaktor in Betrieb geht.
"Unsere Bedenken sind nicht zerstreut worden", sagte der für Atomsicherheit zuständige Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, am Mittwoch in Berlin. Unter Rennebergs Leitung war am Dienstag eine deutsche Expertendelegation in Prag mit Vertretern der tschechischen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde SUJB zusammengetroffen. Dabei wurden die Ergebnisse einer Sicherheitsstudie zu Temelin erörtert, die von der Kölner Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag des Bundesumweltministeriums angefertigt worden war.
Bei dem Expertengespräch wurden insgesamt sieben sicherheitsrelevante Fragenkomplexe erörtert. Die tschechische Seite legte zu den einzelnen Bereichen zum Teil neue Informationen vor, die nun einer Prüfung unterzogen werden. Eine endgültige Bewertung sei erst nach einer zweiten Gesprächsrunde möglich, die noch im September vorgesehen sei.
Renneberg betonte, zwischen den deutschen und tschechischen Atomexperten gebe es grundlegende Differenzen in der Bewertung der Sicherheitsauslegung des Reaktors. Problematisch seien nach Einschätzung deutscher Experten insbesondere lose Rohrleitungen, die unter Umständen andere Sicherheitssysteme beeinträchtigen könnten. "Bei dem jetzigen technischen Standard der Anlage und auf der Basis der uns übermittelten Informationen würde das AKW Temelin in Deutschland keine Genehmigung erhalten," so Renneberg.
In einem Schreiben an den tschechischen Minister für Handel und Industrie Miroslav Grégr, das über die deutsche Botschaft zugestellt wurde, äußerte das Bundesumweltministerium die Überzeugung, dass vor Inbetriebnahme von Temelin die Durchführung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung unerlässlich sei. Eine solche Prüfung sei in dem 1999 in Kraft getretenen Umweltabkommen zwischen beiden Ländern ausdrücklich vorgesehen. Demnach seien beide Seiten verpflichtet, geeignete und wirksame Maßnahmen zur Verhütung und Verringerung von erheblichen grenzüberschreitenden Umweltbeeinträchtigungen zu ergreifen.