Bundesumweltministerium setzt strenge Auflagen für "Vernebelungskonzept" der Betreiber durch

16.09.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 259/05
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Risiko kann gesenkt, aber nicht ausgeschlossen werden

Risiko kann gesenkt, aber nicht ausgeschlossen werden

Das Bundesumweltministerium hat ein von den Betreibern entwickeltes Konzept zumSchutz der deutschen Atomkraftwerke vor Terrorangriffen mit strengenAnforderungen versehen. Nach dem von den Betreibern vorgeschlagenen"Tarnkonzept" soll im Falle eines Angriffs das betroffene AKW mit künstlichemNebel verhüllt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Flugzeugabsturzesauf das Reaktorgebäude zu verringern. Die Bundesaufsicht setzte sich in allenstrittigen Fragen gegen die von Niedersachsen und auf Seiten der Betreibergeäußerten Widerstände durch.

Die Betreiber und das Land Niedersachsen als Trägerin des am AKW Grohndevorgesehenen Pilotverfahrens wollten die geplanten Maßnahmen ohne ordentlichesGenehmigungsverfahren abwickeln. Damit wäre auch die Notwendigkeit entfallen,die Wirksamkeit des Vernebelungskonzeptes zu prüfen. Das Bundesumweltministeriummachte dagegen von Anfang an deutlich, dass es dem "Tarnkonzept" nur zustimmenwerde, wenn seine Wirksamkeit nachgewiesen werde. Das BMU erteilte Niedersachsendeshalb am 3. März 2005 die bundesaufsichtliche Weisung, das Verfahren in derQualität eines Genehmigungsverfahrens (d.h. u.a. Wirksamkeitsprüfung) durchzuführenund keine Entscheidung ohne vorherige Zustimmung des BMU zu treffen.

Das BMU bemängelte vor allem, dass das Betreiberkonzept keine Vorsorge gegenMehrfachanflüge bis zum Eintreffen militärischer Abfangjäger vorsah. Außerdemwurde die Bedeutung elektronischer Zielanflugsysteme nicht betrachtet. Auf Druckdes Bundesumweltministeriums haben die Betreiber zugesagt, diese und weitereSchwachpunkte des Konzepts zu beseitigen und die Anforderungen der Bundesatomaufsichtzu erfüllen. Die Betreiber werden ein ordentliches Genehmigungsverfahren nach§ 7 AtG beantragen. Mit dem jetzt vorliegenden Konzept kann die Wahrscheinlichkeitvon wirksamen Treffern durch terroristische Flugzeugangriffe signifikant gesenktwerden.

Das Bundesumweltministerium als deutsche Atomaufsicht ist die einzigeAtomaufsichtsbehörde der Welt, die in Folge des 11. September 2001 einenderartigen Schutz für Atomkraftwerke gefordert und durchgesetzt hat. Aber auchdieses System wird keinen absoluten Schutz bieten. Es wird das Risiko senken,aber nicht außchließen können. Ein absoluter Schutz vor diesen Risiken ist nurdurch einen konsequenten Ausstieg aus der zivilen Nutzung der Atomenergie zuerreichen, wie er im deutschen Atomgesetz verankert ist.

16.09.2005 | Pressemitteilung Nr. 259/05 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM2784
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