Landgericht Berlin verurteilt AfD und Vorstandsmitglied Pazderski zur Richtigstellung
Im Streit um die Verbreitung von falschen Informationen ist das Bundesumweltministerium erfolgreich gegen die AfD und eines ihrer führenden Mitglieder vorgegangen. Das Landgericht Berlin hat die AfD und ihr Vorstandsmitglied Georg Pazderski dazu verurteilt, eine Richtigstellung bezüglich der fälschlichen Behauptung auf der Internetseite der Partei zu veröffentlichen, das Bundesumweltministerium habe Haushaltsmittel in Millionenhöhe für den Präsidentschaftswahlkampf von Hillary Clinton im Jahr 2016 ausgegeben.
Unter der Überschrift "Bundesregierung sponsert Clinton-Wahlkampf – Hendricks handelt instinktlos" hatte AfD-Vorstandsmitglied Pazderski in einer Presseerklärung der AfD vom 29. November 2016 behauptet, das Bundesumweltministerium habe "mehrere Millionen Steuergelder in den Clinton-Wahlkampf gesteckt". Diese unwahre Behauptung bezog sich auf die Tatsache, dass das Bundesumweltministerium im Rahmen seiner Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) ein Klimaschutzprojekt in Afrika gefördert hat, das von der Clinton-Foundation durchgeführt wird. An einem weiteren IKI-Projekt ist die Foundation als Partnerin der zwischenstaatlichen Internationalen Naturschutz-Union (IUCN) beteiligt. Die Förderentscheidung für beide Projekte wurde bereits 2013 getroffen, lange vor Beginn des Wahlkampfes in den USA. Bereits im Dezember 2016 hatten sich die jetzigen Beklagten außergerichtlich zu einer Unterlassung verpflichtet, eine Richtigstellung jedoch abgelehnt.
Das Landgericht Berlin hat nun die Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums vollumfänglich bestätigt. Laut Urteil handelt sich bei der aufgestellten Behauptung um einen schwerwiegenden Vorwurf, der geeignet gewesen sei, das Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums und dessen Funktionsfähigkeit zu gefährden. Denn schließlich sei neben einer Verschwendung von Steuergeldern auch eine einseitige Einmischung in den amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf unterstellt worden. Da die Behauptung unwahr ist, hat das Bundesumweltministerium nach Überzeugung des Gerichts einen Anspruch auf Richtigstellung.
Das Urteil des Landgerichts Berlin wurde am 5. Juli 2018 verkündet (Geschäftsnummer 27 O 155/17) und ist bisher nicht rechtskräftig. Ob seitens der Beklagten Berufung eingelegt wird, ist nicht bekannt.