Berichte der Landes-Atomaufsichtsbehörden angefordert
Die im Atomkraftwerk Unterweser festgestellten Qualitätsmängel an den Schweißnähten der nuklearen Zwischenkühler werfen für das Bundesumweltministerium grundsätzliche Fragen auf. Das Bundesumweltministerium hat deshalb die Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer um Prüfung und Bericht gebeten, ob bei den übrigen Atomkraftwerken vergleichbare Hinweise auf Mängel der Qualitätssicherung bei der Herstellung sicherheitstechnisch wichtiger Anlagenteile bestehen.
Bei Überprüfungen während der derzeitigen Revision des Atomkraftwerks Unterweser wurden Mängel an Schweißnähten der erst kürzlich eingebauten Zwischenkühler festgestellt. Diese Mängel sind bei der Herstellung der Kühler entstanden, versagt hat also zumindest die Qualitätssicherung auf Herstellerseite, an der Sachverständige beteiligt waren. Zusätzlich besteht der Verdacht, dass die Prüfungen und deren Dokumentation manipuliert wurde, um die Mängel zu vertuschen.
Das Bundesumweltministerium wird ermitteln, ob diese Ereignisse als generelle Schwächen des Systems zur Qualitätsgewährleistung bei der Herstellung von Komponenten für Atomkraftwerke zu deuten sind. Im Anschluss an die Berichterstattung der Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer wird das Bundesumweltministerium notwendige Abhilfemaßnahmen einleiten.
Das Bundesumweltministerium ist ebenso wie die niedersächsische Atomaufsicht der Auffassung, dass das Atomkraftwerk Unterweser erst ans Netz gehen kann, wenn alle vier Nachkühlketten wieder voll funktionsfähig sind. Die Bundesaufsicht hält ein Anfahren der Anlage außerdem frühestens für möglich, wenn die Ursachen geklärt sind und ausgeschlossen ist, dass an anderen sicherheitstechnisch wichtigen Kraftwerkseinrichtungen ähnliche Mängel aufgrund unzureichender Qualitätssicherung bei der Herstellung bestehen.