Bundesumweltministerium mahnt besseres Informationssystem der AKW-Betreiber an

17.08.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 205/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Das Bundesumweltministerium hat die Betreiber der Atomkraftwerke heute zu einem Gespräch eingeladen, bei dem Verbesserungsmöglichkeiten für die unternehmensinterne Kommunikation bei internationalen Störfallen erörtert werden sollen. Dabei wird es auch darum gehen, auf welche Weise die Betreiber eine schnellere und gründlichere Information der Behörden sicherstellen können. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel verweist dabei auf die hohe Verantwortung der Betreiber für die Sicherheit ihrer Anlagen: "Die Betreiber müssen sich fragen lassen, ob sie ein ausreichend schnelles unternehmensinternes Berichtssystem haben, um auf Ereignisse wie in Forsmark sofort reagieren zu können", so Gabriel.

Bereits mit Schreiben vom 11. August 2006 hatte das Bundesumweltministerium die Länder eingeladen, um das Untersuchungsprogramm für die vertiefte Sicherheitsüberprüfung der Notstromsysteme der deutschen Kernkraftwerke festzulegen. Ziel dieser Untersuchung ist es, die vorliegenden Sicherheitsnachweise lückenlos daraufhin zu prüfen, ob sie auch alle nach der vorliegenden Erfahrung denkbaren Fälle, zum Beispiel von Blitzschlag und anderen elektrischen Impulsen, umfassen. Diese detaillierte Sicherheitsüberprüfung folgt der ersten Sicherheitsbewertung der Länder, wonach sich der in Forsmark sichtbar gewordene Störfallablauf in deutschen Atomkraftwerken nicht ereignen kann. Dieser Auffassung hatte sich das Bundesumweltministerium nach Prüfung angeschlossen.

Auch im Falle des AKW Brunsbüttel basierte diese notwendige erste Bewertung entgegen anders lautenden Pressemeldungen auf einer insoweit abgeschlossenen technischen Bewertung der Behörde und des zugehörigen Sachverständigen. Einen offenen Punkt in dieser Bewertung gab und gibt es nicht. Gabriel: "Sobald sich ein Verdacht ergeben sollte, dass die vom Atomgesetz vorausgesetzte Sicherheit des Betriebs in Frage steht, werden wir sofort handeln."

Unabhängig von der Sicherheitsüberprüfung hat die am 4. August 2006 vom BMU mit der Untersuchung der Konsequenzen des Ereignisses in Forsmark beauftragte Reaktorsicherheitskommission (RSK) ihre Beratungen aufgenommen. Sie werden am 24. August 2006 im zuständigen RSK-Fachausschuss "Elektrische Einrichtungen" fortgesetzt.

17.08.2006 | Pressemitteilung Nr. 205/06
https://www.bmuv.de/PM3068
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