Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat für den Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums Regeln für das Sponsoring definiert. In einem hausinternen Leitfaden ist festgelegt, welche Aktivitäten in Zusammenarbeit mit Geldgebern aus der Privatwirtschaft finanziert, wie Sponsoren gewonnen und vor allem wie die Wettbewerbs- und Chancengleichheit für potenzielle Sponsoren gewährleistet werden kann, wie es in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung gefordert wird.
Politik und Wirtschaft tragen durch gemeinsame Veranstaltungen dazu bei, die Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie in der öffentlichen Wahrnehmung zu unterstützen. Sponsoring ist ein geeignetes Instrument, um einerseits den Aktionsradius des Ministeriums zu erweitern und andererseits der Wirtschaft eine Möglichkeit einzuräumen, ihr umweltpolitisches Engagement zu bewerben.
Das Bundesumweltministerium wirbt künftig Sponsoren grundsätzlich durch einen öffentlichen Teilnehmerwettbewerb im Internet über die Homepage des Bundesumweltministeriums ein. Aktivitäten, für die das Bundesumweltministerium die Kooperation mit Sponsoren sucht, sind beispielsweise nationale und internationale Umweltkonferenzen, Aktionstage und Messen mit einer intensiven öffentlichen Wahrnehmung. Als Gegenleistung erhalten die Sponsoren eine geeignete Plattform, um ihre Aktivitäten zum Schutz von Natur und Umwelt oder entsprechende technologische Innovationen öffentlichkeitswirksam darzustellen. Das direkte Bewerben von Produkten im Rahmen gemeinsamer Veranstaltungen ist jedoch ausgeschlossen. Die Sponsoren müssen zudem ihre Bereitschaft zur Veröffentlichung ihres Namens sowie der aufgewendeten Geld- und Sachmittel im Sponsoringbericht der Bundesregierung, der alle zwei Jahre veröffentlicht wird, erklären.