Das Bundesumweltministerium hat heute nach Abschluss seiner Prüfungen erklärt, welche Nachrüstungen für einen sicheren Betrieb des Atomkraftwerks Biblis A bis spätestens zum Ende der Revision 2001 erforderlich sind. Gleichzeitig hat das BMU gegenüber der hessischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren festgelegt. Damit setzt das Bundesumweltministerium Ankündigungen in der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni dieses Jahres um.
Das jetzt festgelegte Nachrüstungsprogramm umfasst Maßnahmen, mit denen vor allem die Erdbebensicherheit und die Störfallbeherrschung des Reaktors verbessert werden. Der Katalog enthält insgesamt 20 Maßnahmen, mit denen Mängel im Reaktorschutzsystem und in jenen Systemen und Komponenten beseitigt werden sollen, die für die Beherrschung der Auslegungsstörfälle (Sicherheitssysteme) erforderlich sind, soweit sie für die unmittelbare Sicherheit des Primärkreises Bedeutung haben. Die Nachrüstungen müssen bis spätestens zum Zeitpunkt des Wiederanfahrens der Anlage nach der für 2001 vorgesehenen Revision umgesetzt werden, um einen sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Gegenüber der hessischen Behörde wurde festgelegt, dass in regelmäßigen Statusgesprächen zwischen hessischer Atomaufsicht, der Bundesaufsicht und RWE die notwendigen Maßnahmen konkretisiert und die Genehmigungsverfahren beschleunigt durchgeführt werden.
Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni sieht vor, dass Biblis A ab dem 1.1.2000 bis zur Stillegung maximal 62 Terawattstunden (TWh) Strom erzeugen darf. In einer Anlage zu der Vereinbarung hatte das Bundesumweltministerium seine Auffassung bekräftigt, dass für einen mehrjährigen Weiterbetrieb dieses Kraftwerks sowohl Nachrüstungen als auch ein qualifiziertes Notstandssystem sicherheitstechnisch notwendig sind. Das Ministerium hatte zudem angekündigt, bis spätestens Ende August mitzuteilen, inwieweit ein sicherer Betrieb von Biblis A bis zur Realisierung bestimmter Nachrüstungen gewährleistet ist. Mit den jetzt erfolgten Festlegungen wird diese Ankündigung aus der Anlage zur Vereinbarung vom 14.6. umgesetzt.