Bundesumweltministerium: Keine nachträgliche Absenkung der Sicherheitsstandards in Biblis A

01.08.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 137/03
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Prüfung der hessischen Atomaufsicht unzureichend

Prüfung der hessischen Atomaufsicht unzureichend

Das Bundesumweltministerium hat heute der hessischen Atomaufsicht mitgeteilt, dass eine Veränderungsgenehmigung, die zum Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Biblis A notwendig ist, nicht erteilt werden darf. Nach wochenlanger Verzögerung wurde das Bundesumweltministerium erst vor wenigen Tagen darüber informiert, dass eine Betondecke im Sicherheitsbehälter den Folgen des Bruchs einer Hauptkühlmittelleitung nicht standhalten würde. Mit der von der hessischen Atomaufsicht vorgelegten Änderungsgenehmigung wäre dieser Zustand offiziell akzeptiert und damit der Sicherheitsstandard für das Atomkraftwerks nachträglich abgesenkt worden.

Das Bundesumweltministerium hat der hessischen Atomaufsicht im Anschluss an eine vorhergehende Weisung verbindlich deutlich gemacht, dass die beabsichtigte Erteilung der Genehmigung erst dann in Frage kommt, wenn die Störfallbeherrschung nach den Vorgaben der Errichtungsgenehmigung nachgewiesen ist. Das Bundesumweltministerium hat damit zugleich einer Duldung des ungenehmigten Betriebes der Anlage widersprochen. Ein Wiederanfahren kommt danach erst in Betracht, wenn der Sicherheitsstandard der Anlage dem bei der Errichtung genehmigten Stand entspricht. Die entsprechenden Maßnahmen zur Verstärkung der Betondecke wären gegebenenfalls zügig zu genehmigen.

Am 17. April 2003 wurde festgestellt, dass für die Störfallbeherrschung wichtige Wasserdurchlässe, sogenannte Sumpfsiebe, entgegen der geltenden Genehmigung von Anfang an zu klein gebaut waren. Die Anlage wurde daraufhin sofort heruntergefahren und liegt seitdem still. Der Betreiber hat einen Antrag auf Genehmigung zur Vergrößerung dieser Sumpfsiebe bei der hessischen Genehmigungsbehörde gestellt. Die Hessische Genehmigungsbehörde wollte Anfang Juli diese für das Wiederanfahren des Reaktors erforderliche Genehmigung erteilen. Neben der unkritischen Übernahme von Anlagendaten des Betreibers hat die hessische Behörde insbesondere ignoriert, dass die Auslegung der Betondecke ("Sumpfdecke") den Belastungen durch den Bruch einer großen Hauptkühlmittelleitung nicht standhält. Erst mit wochenlanger Verzögerung hat die hessische Atomaufsicht gegenüber dem Bundesumweltministerium eingeräumt, dass ihr bereits seit längerer Zeit bekannt ist, dass die sogenannte Sumpfdecke bei diesem vorgegebenen Störfall den entstehenden Druck nicht aushalten kann. Die Hessische Atomaufsicht beabsichtigte, der Genehmigung kleineren Störfall zugrunde zu legen, der der Stabilität der vorhandenen Betondecke angepasst ist. Dies widerspricht eindeutig der Errichtungsgenehmigung des Atomkraftwerkes. Das Bundesumweltministerium hat deshalb Hessen heute aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nicht nur die Sumpfsiebe vergrößert werden, sondern auch diese andere bautechnische Einrichtung entsprechend der geltenden Errichtungsgenehmigung nachgerüstet wird.

01.08.2003 | Pressemitteilung 137/03 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM2004
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