Auf Grund der gestern durch den Betreiber des hessischen Atomkraftwerks Biblis B erfolgten Höherstufung des meldepflichtigen Ereignisses "Fehler bei der Prüfung der automatischen Umschaltung der 380 V-Notstandsschaltanlage" hat das Bundesumweltministerium (BMU) einen Bericht vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten angefordert. In diesem Bericht soll die hessische Behörde u.a. darlegen, warum der Betreiber und die Aufsichtsbehörde die sicherheitstechnische Bedeutung erst nach 3 Monaten erkannt haben, obwohl der TUEV schon in einem Schreiben vom 19. April 2000 darauf hingewiesen hatte, dass das Vorkommnis in Kategorie E einzustufen sei. Nicht nachvollziehbar ist für das BMU auch, dass die korrekte Einstufung des besonderen Vorkommnisses nach Auffassung der hessischen Aufsichtsbehörde nur formale Bedeutung haben soll.
Bundesumweltministerium fordert vom hessischen Umweltministerium Bericht zum AKW Biblis an
07.07.2000
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07.07.2000
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Pressemitteilung
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| Nukleare Sicherheit