Bundesumweltministerium erlässt Weisung an niedersächsisches Umweltministerium

03.07.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 224/09
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Nachdem das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz der Ladung zu einem für den heutigen Freitag anberaumten bundesaufsichtlichen Gespräch nicht gefolgt ist, hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel dem Land heute eine bundesaufsichtliche Weisung erteilt. Dabei geht es um Nachweise für die Störfallsicherheit der von Niedersachsen beaufsichtigten Atomkraftwerke. Das Land weigert sich, diese Nachweise vorzulegen oder von den Betreibern einzufordern. Gabriel weist Niedersachsen an, die Betreiber mit sofort vollziehbaren Bescheiden zur Vorlage der Unterlagen bis zum 7. August zu verpflichten. Alternativ kann das niedersächsische Ministerium die geforderten Sicherheitsnachweise bis Montag (15. Juli) selbst dem Bundesumweltministerium vorlegen.

Hintergrund sind mögliche Probleme, die nach einem Leck im Kühlwasserkreislauf eines Atomkraftwerks auftreten könnten: Wenn Isoliermaterial beschädigt wird, können die im Kühlwasser mitgeführten Fasern die so genannten Sumpfsiebe verstopfen oder in den Reaktorkern eindringen und dort die Kühlung behindern. Den Betreibern der Atomkraftwerke ist es im Dezember 2008 nicht gelungen, für alle Anlagen geltende nachvollziehbare Belege vorzulegen, dass dieser Fall beherrscht wird. Jetzt muss für jede einzelne Anlage geprüft werden, ob das Problem gelöst werden kann.

Während die für die Atomaufsicht zuständigen Ministerien aller anderen Bundesländer mit Kernkraftwerken die Vorlage entsprechender Sicherheitsnachweise vorgenommen oder bis Mitte Juli zugesagt haben, verweigert sich bislang einzig das Land Niedersachsen.

03.07.2009 | Pressemitteilung Nr. 224/09 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM4355
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