"Vereinbarter Termin 1. Oktober unbedingt einzuhalten"
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Fortschritte bei der Einrichtung eines bundesweiten Pfand- und Rücknahmesystems für Einweg-Getränkeverpackungen begrüßt. Zugleich mahnte Trittin die beteiligten Wirtschaftskreise zur Einhaltung des dafür zugesagten Termins 1. Oktober. Es sei unbedingt erforderlich, dass dieser Termin nicht nur aus Sicht der Umweltpolitik, sondern auch im Interesse aller Wirtschaftsbeteiligten eingehalten werde, betonte Trittin in einem Schreiben an den Vorsitzenden der "Lenkungsgruppe Pfandsystem", Dr. Peter Traumann. Trittin betonte, dass die fristgemäße Einrichtung des Pfandsystems keineswegs vom laufenden Verfahren zur Novellierung der Verpackungsverordnung abhängig gemacht werdendürfe.
Handel und Industrie hatten Ende vergangenen Jahres den Aufbau eines Pfandsystems bis zum 1. Oktober dieses Jahres verbindlich zugesagt. Die Lenkungsgruppe der von der Pfandpflicht betroffenen Wirtschaft hatte kürzlich entschieden, die nationale Clearing-Stelle zum Ausgleich der Pfandbeträge an die BFS Finance GmbH zu vergeben. Damit ist eine wichtige Weichenstellung zur Einrichtung eines bundesweiten Pfandsystems vorgenommen. In Kürze soll die wettbewerbsrechtliche Freistellung des Systems durch die Kartellbehörden beantragt werden.
"Ich begrüße ausdrücklich, dass es Handel und Industrie gelungen ist, nach Überwindung anfänglicher Schwierigkeiten in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt auf dem Weg zu einer gesetzeskonformen Umsetzung der Verpackungsverordnung voranzukommen", so Trittin. Nicht nur aus Sicht der Umweltpolitik sei es unbedingt erforderlich, den verbindlich vereinbarten Termin 1. Oktober 2003 einzuhalten. Auch mit Blick auf die Handhabbarkeit für die Verbraucher und auf die betroffenen Verpackungshersteller, die Getränkeindustrie und die Unternehmen des Handels hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass die praktizierte Übergangslösung teilweise unbefriedigend ist.
Die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen für Mineralwasser, Bier und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke gilt seit Anfang dieses Jahres. Für die Rücknahme dieser Verpackungen wird zurzeit eine Übergangslösung praktiziert. Dabei können pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden. Diese Übergangsregelung war notwendig, weil die Wirtschaft sich - trotz frühzeitiger Ankündigung - nicht rechtzeitig auf die Pfandpflicht vorbereitet hatte. Die Einrichtungeines einheitlichen, für alle Anbieter offenen, Pfandsystems ist deshalb im Interesse aller Beteiligten. Dies kommt auch ausländischen Getränkeabfüllern zugute, die sich teilweise über rückläufige Marktanteile beklagt haben. Importeure können - wie nationale Abfüller - an dem einheitlichen Pfandsystem teilhaben.