Bundesumweltminister Trittin setzt per Weisung gegen Bayern Aufklärung der Affäre um das Atomkraftwerk Isar 1 durch

10.05.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 109/02
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Bundesumweltminister Jürgen Trittin wirft dem bayerischen Umweltministerium vor, bei der Aufklärung der Affäre um das Atomkraftwerk Isar 1 auf Zeit zu spielen. Weil sich das Landseit Wochen weigert, dem Bund Einblick in Unterlagen zu gewähren und die zur Aufklärung notwendigen Fachgespräche zu führen, erhielt es heute eine bundesaufsichtliche Weisung ausBerlin. Der bayerischen Atomaufsicht werden Fristen zur Erledigung einer Reihe von Aufgaben gesetzt, die zur Aufklärung erforderlich sind.

Im Oktober des vergangenen Jahres war durch einen anonymen Hinweis bekannt geworden, dass sich 2 Mitarbeiter des AKW Isar 1 verabredet hatten, bei einer Sicherheitsüberprüfung durch denTÜV Süddeutschland relevante Daten zurückzuhalten. "Bei der Abstimmung der Unterlagen mit dem TÜV müssen wir mit verdeckten Karten spielen", heißt es in einemBriefwechsel zwischen den beiden Isar-1-Mitarbeitern, dessen Echtheit inzwischen außer Zweifel steht. Und weiter: Ein Nachweis "für den Bruchausschluss des Speisewassersystems" stehe "aufsehr schwachen Beinen". Zur Zeit habe man den TÜV aber "noch fest im Griff".

Der Vorgang hatte Schwächen der bayerischen Überwachungspraxis offenbart und insbesondere das Verhältnis zwischen TÜV und Anlagenbetreiber in einem fragwürdigen Lichterscheinen lassen. Fraglich erscheint insbesondere, ob der notwendige Bruchausschluss von Rohrleitungen in dem AKW nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gegeben ist. Dies war für dasBundesumweltministerium Anlass zu weiteren bundesaufsichtlichen Prüfungen und Maßnahmen.

Trotz mehrfacher Aufforderung hatte das bayerische Umweltministerium bisher verhindert, dass die zuständigen TÜV-Mitarbeiter im Beisein des Bundesumweltministeriums zu ihrerÜberwachungspraxis befragt werden. Auch die zur Aufklärung erforderliche Einsicht in TÜV-Unterlagen wurde dem Bund verwehrt. Auch ein im Januar übersandter Fragenkatalog desBundesumweltministeriums ist bisher nicht beantwortet worden. Das nun durch bundesaufsichtliche Weisung erzwungene Fachgespräch mit Unterlageneinsicht beim TÜV soll Licht ins Dunklebringen.

10.05.2002 | Pressemitteilung 109/02 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1504
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