Bundesumweltminister Trittin legt Konzept zur steuerlichen Förderung sauberer Diesel-Pkw vor

01.04.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 093/04
Thema: Verkehr
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bis zu 600 Euro Nachlass für Diesel mit Partikelfilter

Bis zu 600 Euro Nachlass für Diesel mit Partikelfilter

Bundesumweltminister Trittin hat ein Konzept zur steuerlichen Förderung von partikelarmen Diesel-Pkw vorgelegt. Trittin: "Diesel-Autos verbrauchen zwar weniger Sprit als Benziner, aber stoßen feinste Rußpartikel aus, die Krebs erzeugen können. Im Interesse eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes müssen diese Partikelemissionen schnellstmöglich weiter reduziert werden. Deshalb wollen wir im Vorgriff auf eine europäische Regelung diejenigen steuerlich belohnen, die sich schon heute saubere Dieselfahrzeuge anschaffen". Das Konzept wurde jetzt den beteiligten Bundesministerien zum Zwecke der Ressortabstimmung zugestellt.

Nach dem Vorschlag des Bundesumweltministers sollen Neufahrzeuge gefördert werden, die einen strengen Partikelgrenzwert einhalten. Dazu ist nach dem heutigen Kenntnisstand ein Partikelfilter erforderlich. Vorgesehen ist eine befristete Kfz-Steuerbefreiung von insgesamt 600 Euro. Die gleiche Förderung sollen Altfahrzeuge erhalten, die diesen strengen Wert durch Nachrüstung erreichen. Nachträglich begünstigt werden sollen auch Altfahrzeuge, die diese Anforderungen bereits erfüllen. Partikelfilter werden bereits bei immer mehr Fahrzeugen zahlreicher Hersteller eingebaut.

Um das Potential der Nachrüstung voll zu erschließen, schlägt Trittin vor, auch solche Altfahrzeuge befristet zu begünstigen, die eine geringere Partikelminderung erreichen. Allerdings soll es in diesen Fällen nur eine reduzierte Steuerermäßigung in Höhe von 300 Euro geben. Betroffen davon wären Pkw, deren Schadstoffklasse bis zur "Euro 2"-Norm reicht, die aber durch Nachrüstung den strengeren "Euro 3"-Partikelgrenzwert erreichen. Auch "Euro 3"-Pkw, die den anspruchsvolleren "Euro 4"-Partikelgrenzwert einhalten, kämen in die ermäßigte Förderung, ebenso nachgerüstete Fahrzeuge, wenn die geforderten technischen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Bundesumweltminister Trittin: "Die Steuerbefreiungen für die partikelarmen Diesel-Pkw sollen zu keiner Mehrbelastung für die Autofahrer führen. Dieses Ziel ist angesichts der Entwicklung bei den Kfz-Zulassungen erreichbar."

Auf Grund des stark steigenden Anteils der Diesel-Pkw im Fahrzeugbestand steigen die Einnahmen bei der Kfz-Steuer aus dem sogenannten Mineralölsteuerausgleich für Diesel-Pkw erheblich. Der Mineralölsteuerausgleich wird mit der Kfz-Steuer erhoben, um die Minderbelastungen der Diesel-Pkw bei der Mineralölsteuer auszugleichen.

Während der Anteil der Diesel-Pkw am gesamten Pkw-Bestand am 01.01.1990 noch 13,4 Prozentbetrug, lag der Anteil bei den Neuzulassungen im Januar 2004 für Diesel-Pkw schon bei 44 Prozent. Mit diesem drastischen Anstieg der Zahl der Diesel-Pkw hat bei der Einführung des Mineralölsteuerausgleichs 1988-1994 niemand gerechnet. Deshalb können mit den aufgrund des erhöhten Dieselanteils steigenden Einnahmen die Steuerbefreiungen für die partikelarmen Diesel-Pkw sicher finanziert und damit die Umweltbelastungen minimiert werden.

Zur Umsetzung des Konzeptes soll in einem ersten Schritt das Einvernehmen mit allen Beteiligten erreicht werden. Der Vorschlag soll dementsprechend zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wie auch mit den Bundesländern und der EU erörtert werden. Erforderlich ist eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes, die der Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates bedarf.

01.04.2004 | Pressemitteilung Nr. 093/04 | Verkehr
https://www.bmuv.de/PM2222
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