Bundesumweltminister Trittin: Bonner Konferenz gab neue Impulse für Klimaprozess

05.11.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 192/99
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die heute in Bonn zu Ende gehende 5. Vertragsstaatenkonferenz zum Klimaschutz als "wichtige Station zur Regelung der noch offenen Fragen des Kyoto-Protokolls" gewertet. Die Konferenz habe die Entscheidungen vorbereitet, die auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz im kommenden Jahr in Den Haag gefällt werden müssten, sagte Trittin heute in einer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag.

"Es ist in Bonn gelungen, die Verhandlungstexte zu den Kyoto-Mechanismen und für ein System der Erfüllungskontrolle fortzuentwickeln. Wichtige Entscheidungen zur Erfassung und Überwachung von Treibhausgas-Emissionen konnten getroffen werden", so der Bundesumweltminister. In wichtigen politischen Fragen bestünden zwischen einzelnen Staatengruppen allerdings noch große Meinungsunterschiede. Dies gelte insbesondere für die von Deutschland und der Europäischen Union geforderte konkrete Obergrenze für die Nutzung der Kyoto-Mechanismen. "Ungeachtet dessen ist es gelungen, das politische Momentum des Klimaprozesses zu stärken. Hierzu hat die Eröffnungsrede von Kanzler Schröder, die bei Delegationen und Beobachtern nachhaltigen Eindruck hinterlassen hat, wesentlich beigetragen."

Deutschland und die EU hätten auf der Bonner Tagung ihre Vorreiterrolle unterstrichen. "Wir haben uns nachdrücklich für anspruchsvolle Regeln sowohl bei den Mechanismen als auch beim System der Erfüllungskontrolle eingesetzt. Ich begrüße es, dass es gelungen ist, eine klare Struktur für die in den kommenden Monaten stattfindenden Verhandlungen durchzusetzen. Nur so kann ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen bei der 6. Vertragsstaatenkonferenz gelingen. Die globale Klimagefährdung duldet keinen Aufschub der Beschlussfassung!"

Trittin sagte, bei der weiteren Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls setze sich die Bundesregierung dafür ein, dass mögliche Schlupflöcher geschlossen werden. So seien etwa Emissionsgutschriften aus Projekten, die gemeinsam mit anderen Industrieländern oder mit Entwicklungsländern umgesetzt werden, für die Bundesregierung nur dann akzeptabel, wenn diese Gutschriften gegenüber einem präzisen Maßstab ermittelt werden. Entscheidend sei, dass diese Mechanismen zu mehr Klimaschutz führen müssten.

Trittin betonte, internationaler Verhandlungsprozess und nationale Umsetzung müssten sich gegenseitig ergänzen. Anstrengungen im eigenen Land müssten das entscheidende Mittel zur Umsetzung der Reduktionsverpflichtungen der Industriestaaten sein. "Der Handel mit Emissionsrechten oder gemeinsame Projekte von Industrie- und Entwicklungsländern können die nationalen Klimaschutzmaßnahmen der Industrieländer sinnvoll ergänzen. Sie dürfen sie aber nicht ersetzen."

Trittin bekräftigte die Forderung der Bundesregierung, dass das Kyoto-Protokoll spätestens bis zum Jahr 2002 in Kraft treten müsse. Globaler Klimaschutz ist nur dann möglich, wenn die Industrieländer ihrer Verantwortung entsprechen und zu ihren in Kyoto ausgehandelten Verpflichtungen stehen. Die Welt braucht ein klares Zeichen: 10 Jahre nach der Konferenz von Rio müssen die Industrieländer Bilanz ziehen. Diese Bilanz darf hinsichtlich der wichtigsten globalen Herausforderung dem Klimaschutz nicht negativ ausfallen."

Die Bundesregierung habe die Weichen für weitere Fortschritte im Klimaschutz gestellt, sagte der Bundesumweltminister. Sie beabsichtige, bis Mitte nächsten Jahres eine umfassende nationale Minderungsstrategie für die Treibhausgase vorzulegen. Dabei müssten die energiebedingten Aktivitäten im Vordergrund stehen. Sie seien der "Schlüssel zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung". Als Beispiele nannte Trittin die Novellierung der Energiesparverordnung und die Überarbeitung des Stromeinspeisungsgesetzes. Mit der Energieeinsparverordnung müsse das CO2-Minderungspotenzial im Gebäudebereich ausgeschöpft und dafür gesorgt werden, dass die einzelnen Energierträger nicht diskriminiert werden. Beim Stromeinspeisungsgesetz gehe es darum, die durch das Strompreisdumping verursachten Investitionsunsicherheiten für die erneuerbaren Energiequellen zu beseitigen.

05.11.1999 | Pressemitteilung 192/99
https://www.bmuv.de/PM657
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