Bundesumweltminister Jürgen Trittin weist Kritik der Grünen Mecklenburg-Vorpommern zurück

28.11.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 212/99
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Zu der am Wochenende auf dem Landesparteitag der Bündnisgrünen in Mecklenburg-Vorpommern gäußerten Kritik an der Genehmigung des Zwischenlagers Lubmin erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

  1. Das Zwischenlager Lubmin ist das Ergebnis der Stillegung der DDR-Kraftwerke Greifswald und Rheinsberg. Ich würde mich freuen, wenn ich Gelegenheit hätte, weitere Zwischenlager wegen der Stillegung von Atomkraftwerken genehmigen zu können.

  2. Die Anlage ist mit Auflagen genehmigt, die sicherstellen, dass dort ausschließlich Müll aus dem Abriss der beiden stillgelegten Atomkraftwerke Greifswald und Rheinsberg eingelagert werden darf.

  3. Die nukleare Erblast der DDR lässt sich nicht weghexen. Verantwortungsvolle Politik muss mit dieser gefährlichen Hinterlassenschaft so umgehen, dass mögliche Risiken für die Bevölkerung ausgeschlossen oder wenigstens minimiert werden. Die Alternative zur Genehmigung des Zwischenlagers Nord wäre das Verbleiben des Mülls in einem unsicheren Becken auf dem gleichen Gelände. Dies würde nicht mehr, sondern erheblich weniger Sicherheit bedeuten.

  4. Wer den Transport der vier Castoren von Rheinsberg nach Lubmin verhindert, verhindert die Sanierung des verseuchten Geländes in Rheinsberg.

  5. Die Genehmigung des Zwischenlagers Lubmin hat den Weg frei gemacht für den Bau zweier hochmoderner Gas- und Dampfkraftwerke und so 400 Arbeitsplätze gesichert - neben den Arbeitsplätzen, deren Bestand gesichert wurde, weil mit der Genehmigung des Zwischenlagers auch der Abriss des alten AKW Greifswald fortgesetzt werden kann.

  6. Statt Stimmungen zu bedienen und zu schüren, sollten Tatsachen zur Kenntnis genommen werden: Die Bürgerinitiative ist im Vorfeld der Entscheidung in die Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einbezogen worden. Ihre vorgebrachten Bedenken sind vor der Genehmigung ausdrücklich noch einmal geprüft und - was die eindeutige Mengenbegrenzung auf Lubmin und Rheinsberg angeht - berücksichtigt worden
28.11.1999 | Pressemitteilung 212/99
https://www.bmuv.de/PM687
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.