Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Umweltschutz genießt bei der EU-Erweiterung hohe Priorität

21.09.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 185/00
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Bereitschaft der Bundesregierung zugesichert, Polen bei den Vorbereitungen für den Beitritt zur Europäischen Union weiter zu unterstützen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Bereitschaft der Bundesregierung zugesichert, Polen bei den Vorbereitungen für den Beitritt zur Europäischen Union weiter zu unterstützen. "Der Umweltschutz muss bei der Erweiterung der Europäischen Union eine hohe Priorität genießen. Eine nur zögerliche Angleichung des EU-Umweltrechts hätte sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft negative Folgen. Unser Ziel sind Umweltstandards auf hohem Niveau für ganz Europa," erklärte Trittin heute auf der Sitzung des Deutsch-Polnischen Umweltrats in Krakau. Trittin würdigte die bisher erreichten Fortschritte Polens bei der Übernahme des EU-Umweltrechts. Deutschland werde Polen auch bei den noch anstehenden Schritten wie dem Aufbau einer effektiven Umweltverwaltung Hilfe gewähren. Der Bundesumweltminister sprach sich für möglichst kurze Übergangsfristen des Nachbarlandes für die Übernahme der EU-Richtlinien im Umweltbereich aus. Dies sei im Interesse der Umwelt geboten, so Trittin. Beide Seiten äußerten die Erwartung, dass die 6. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im November in Den Haag zu einer tatsächlichen Minderung der Treibhausgasemissionen führt. Deutschland und die anderen EU-Staaten fordern, dass die Industrieländer mindestens 50 Prozent der Reduktionen der Treibhausgasemissionen im eigenen Land erbringen müssen. Einig waren sich die deutsch-polnischen Gesprächspartner, dass das Kioto-Protokoll spätestens im Jahr 2002 in Kraft treten soll.

Für den EU-Beitritt müssen Polen und die anderen Beitrittsländer die europäische Richtlinien übernehmen und umsetzen. Für 14 Richtlinien im Umweltbereich hat Polen Übergangsfristen beantragt. Das betrifft Bereiche, in denen große Investitionen erforderlich sind, insbesondere Abwasserbehandlung und Abfallwirtschaft. Über die Länge der beantragten Übergangsfristen entscheidet die EU-Kommission. Nach Ansicht Trittins ist es wichtig, dass die Umsetzung des EU-Umweltrechts soweit wie möglich zum Beitrittstermin abgeschlossen wird.

In der Sitzung des Deutsch-Polnischen Umweltrats wurde ein gemeinsam erarbeitetes Handbuch Naturschutz vorgestellt. Darin sind erstmals Informationen zum Naturschutz sowie zu den geschützten Gebieten im gemeinsamen Grenzbereich in beiden Landessprachen zusammengestellt worden.

21.09.2000 | Pressemitteilung 185/00 | Europa
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