Bundesumweltminister Jürgen Trittin hält die Erarbeitung einer Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie für eine vordringliche Aufgabe der Umweltpolitik. Zu diesem Zweck kündigte Trittin die Berufung eines Rates für nachhaltige Entwicklung an. "Umweltpolitik steht heute vor neuen Herausforderungen. Filter- und Kläranlagen allein werden den Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung nicht gerecht. Vielmehr müssen Strukturen in Produktion und Konsum geändert werden. Produkte, Verfahren und Dienstleistungen der Zukunft müssen den Verbrauch an Energie, Rohstoffen und Flächen effizient gestalten und gering halten. Hochentwickelte Industrieländer wie Deutschland haben für die Gestaltung nachhaltiger Entwicklungen eine besondere Verantwortung," erklärte Trittin heute auf einer Diskussionsveranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. Dem Rat für nachhaltige Entwicklung, den die Bundesregierung einsetzen will, sollen Persönlichkeiten unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und Verbände angehören. Nach Ansicht des Bundes-umweltministers bringt ein am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiertes Wirtschaften den Unternehmen Vorteile und erhöht die Chancen für "strategische Allianzen" zwischen Wirtschaft, Staat und Umweltverbänden. Trittin sprach sich nachdrücklich dafür aus, in der Europäischen Union den Umweltschutz in alle Politikbereiche einzubeziehen. Im Zuge der EU-Erweiterung müssten die Standards im Umweltschutz auf hohem Niveau angeglichen werden.
Der Rat für nachhaltige Entwicklung soll einerseits Ansprüche und Forderungen aus der Gesellschaft an die Politik formulieren, andererseits Kräfte für die Umsetzung von Nachhaltigkeitskonzepten mobilisieren. Als erste Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie nannte Trittin die Berei-che "Klimaschutz" und "umweltschonende Mobilität". Trittin: "Nachhaltige Entwicklung ist eine gesamtpolitische Aufgabe, die in allen Geschäftsbereichen der Bundesregierung verankert werden muss. Wir wollen zukunftsfähige Strukturen für unsere Gesellschaft schaffen und Vorsorge für künftige Generationen treffen. Das gilt für die Staatsfinanzen und die Rentenversicherung ebenso wie für den Schutz von Natur und Landschaft. Wir dürfen den künftigen Generationen keine unkalkulierbaren Risiken aufbürden, wie dies mit der Nutzung der Atomenergie geschieht."