Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Kostenlose Rücknahme von Altfahrzeugen ab diesem Sommer

20.03.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 069/02
Thema: Verkehr
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Änderungen des Bundesrates zu dem von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgeschlagenen Altfahrzeug-Gesetz weitgehend zugestimmt. Der Bundesrat hatte in seinen Empfehlungen vom 1. März dieses Jahres den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Altfahrzeugrichtlinie im Wesentlichen bestätigt. "Damit istder Weg frei, dass Letzthalter ihre schrottreifen PKW und leichten Nutzfahrzeuge kostenlos an Hersteller oder Importeur zurückgeben können. Ich gehe davon aus, dass dies fürNeufahrzeuge bereits ab Sommer dieses Jahres gilt. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge ist die kostenlose Rückgabe ab Januar 2007 vorgesehen", sagte BundesumweltministerJürgen Trittin. Das Altfahrzeug-Gesetz wird im April im Bundestag beraten, bevor der Bundesrat voraussichtlich Ende Mai den Gesetzentwurf verabschieden wird.

Der Bundesrat hatte - neben einer Reihe redaktioneller Klarstellungen - zwei zusätzliche Ausnahmen von der kostenlosen Rücknahmepflicht der Hersteller gewünscht. Dabei sollten zumeinen Fahrzeuge ausgenommen werden, bei denen nach einem Unfall ein Totalschaden festgestellt wurde sowie zum anderen nicht serienmäßig hergestellte Spezialfahrzeuge, die einer besonderenZulassung bedürfen. Bei Unfall-Wagen mit Totalschaden sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, sie von der kostenlosen Rücknahmepflicht auszunehmen, da dies nicht mit derEU-Altfahrzeugrichtlinie vereinbar und sachlich nicht gerechtfertigt wäre.

Dagegen akzeptiert die Bundesregierung die vom Bundesrat vorgeschlagene Sonderregelung für bestimmte, nicht serienmäßig hergestellte Spezialfahrzeuge. Dabei handelt es sich zumeistum Umbauten von Einzelfahrzeugen für spezielle Zwecke, etwa im Handwerksbereich, die überwiegend kommerziell genutzt werden.

Mit dem Altfahrzeuggesetz wird die Entsorgung von Altautos künftig europaweit einheitlich auf hohem Umweltniveau erfolgen. Die Verwertung wird weiter verbessert und die Hersteller müssenihrer Produktverantwortung gerecht werden.

20.03.2002 | Pressemitteilung 069/02 | Verkehr
https://www.bmuv.de/PM1465
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