Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Kostenlose Rücknahme von Altautos ab diesem Sommer

31.05.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 123/02
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesrat stimmt Altfahrzeug-Gesetz zu

Bundesrat stimmt Altfahrzeug-Gesetz zu

Der Bundesrat hat heute dem von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Altfahrzeug-Gesetz im 2. Durchgang zugestimmt. Das Gesetz kann zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten."Fahrzeughalter werden ihre schrottreifen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge künftig kostenlos an Hersteller und Importeure zurückgeben können. Für Neufahrzeuge gilt dies bereits abSommer dieses Jahres. Für im Verkehr befindliche Fahrzeuge ist die kostenlose Rückgabe ab Januar 2007 möglich. Damit hat Deutschland als einer der ersten Mitgliedsstaaten dieEU-Altfahrzeugrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und ein weiteres wichtiges umweltpolitisches Vorhaben dieser Legislaturperiode realisiert", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Mit der Umsetzung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie vom September 2000 wird die Entsorgung von Altautos künftig europaweit einheitlich auf hohem Niveau erfolgen. Die Verwertung wird verbessertund kontinuierlich erhöht. Die Fahrzeughersteller werden in die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung eingebunden. Die Pflicht der Hersteller und Importeure zur unentgeltlichenRücknahme der Fahrzeuge wird dazu führen, dass die Entsorgungskosten in die Preise für Neufahrzeuge einbezogen und somit Bestandteil des Wettbewerbs beim Produktverkauf werden. Für die Fahrzeughersteller wird es künftig auch wirtschaftlich interessant, Autos zu konstruieren, die sich gut recyceln lassen. Die "wilde Entsorgung" von Altfahrzeugen in der Landschaftwird mit der kostenlosen Rückgabemöglichkeit praktisch beendet.

Zudem wird das Altfahrzeug-Gesetz einen weiteren Innovationsschub bei den Verwertungs- und Recyclingverfahren auslösen. Durch das Verbot bestimmter Schwermetalle kann der Eintrag dieserStoffe in nachgelagerte Abfallströme deutlich verringert werden. Damit wird der Einsatz neuer, umweltgerechter Verwertungsverfahren möglich.

Ein Hintergrundpapier ist im BMU-Pressereferat (Tel: 01888-305-2015/18) erhältlich.

31.05.2002 | Pressemitteilung 123/02 | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM1526
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