Seit der Neufassung der Bundesartenschutzverordnung im Herbst letzten Jahres ist die Kennzeichnung bestimmter lebender Säugetiere, Vögel und Reptilien vorgeschrieben. Mit dieser Vorschrift wird nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin dem illegalen Handel mit geschützten Tierarten verstärkt Einhalt geboten. Bei Vogelarten ist in erster Linie der Fußring, bei anderen Wirbeltierarten der Transponder (implantierbarer Mikrochip) vorgeschrieben. Das Bundesumweltministerium hat jetzt zwei Vereine zugelassen, die allein befugt sind, diese Kennzeichen an alle Halter und Züchter in Deutschland auszugeben. Das sind der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA) und der Zentralverband zoologischer Fachbetriebe (ZZF). Die Kennzeichnungspflicht tritt Anfang nächsten Jahres in Kraft.
Bundesumweltminister Trittin: "Die Kennzeichnung gefährdeter Arten ist notwendig, um wirksamer illegalen Geschäftemachern entgegenzuwirken. Die Erarbeitung und Umsetzung der Bundesartenschutzverordnung sind beispielhaft für die gute Zusammenarbeit mit den Verbänden. Sie übernehmen mit der Ausgabe der Kennzeichen eine wichtige Aufgabe und entlasten damit die Naturschutzbehörden in ihrer Arbeit."
Für die ab 1.1. 2001 geltende Kennzeichnungspflicht gibt es keine Übergangsfristen. Deshalb wird allen Haltern empfohlen, sich rechtzeitig über die Neuregelungen bei den zuständigen Naturschutzbehörden oder Fachverbänden zu informieren. BNA und ZZF wollen spätestens Anfang November mit dem Vertrieb der Kennzeichen beginnen.