Bundesumweltminister Jürgen Trittin erzielt Einigung über bundesweites Rücknahmesystem - Wirtschaftsvertreter sichern zügigen Aufbau zu

20.12.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 308/02
Thema: Wirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Ab 1. Januar 2003 firmeninterne Zwischenlösungen

Ab 1. Januar 2003 firmeninterne Zwischenlösungen

Auf Einladung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute im Bundesumweltministerium in Berlin ein Gespräch mit Vertretern der Getränkewirtschaft und des Handels stattgefunden. Dabei ging es um praktische Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der am 1.1.2003 in Kraft tretenden Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen stellen. Zu dem Gespräch waren von Seiten der Wirtschaft die Herren Prof. Dr. Erich Greipl (Metro), Dr. Peter Traumann (Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie BVE), Dr. Johann D. Hellwege(Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Grossbetriebe des Einzelhandels BAG), Peter Zühlsdorff (Handelsvereinigung für Marktwirtschaft) und Dr. Ulrich Wolters (Aldi) eingeladen undanwesend.

Zu den Ergebnissen des Gesprächs erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

  • Die anwesenden Wirtschaftsvertreter haben zugesagt, unverzüglich ein bundesweites Clearing-System und Sicherheitsstandards aufzubauen und spätestens am 1.10.2003 in Betrieb zunehmen.
  • Die anwesenden Vertreter der Wirtschaft haben zugesagt, mir bis Ende dieses Jahres einen verbindlichen Zeitplan mit überprüfbaren "Meilensteinen" für die Umsetzung des bundesweiten Pfandsystems vorzulegen.
  • Die anwesenden Vertreter der Wirtschaft haben zugesagt, ab 1.1.2003 mit Zwischenlösungen zu arbeiten, d.h. der Einzelhandel wird das Pfand erheben und das Pfand bei Rückgabe derEinwegverpackungen dort erstatten, wo die Verpackung gekauft wurde.
  • Unter diesen Voraussetzungen kann aus Sicht des Bundesumweltministeriums eine im Sinne von Punkt 3 beschränkte Erfüllung der Pflichten der Verpackungsverordnung bis zum 1.10.2003 geduldet werden (d.h. keine Pfanderhebung bei Herstellern und Großhandel, Pfandrückgabe nur dort, wo Getränke gekauft wurden). Dafür wird sich das BMU bei den Bundesländerneinsetzen.
20.12.2002 | Pressemitteilung 308/02 | Wirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1839
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