Zur Entscheidung der EU-Kommission, kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der bis zum 1. Oktober 2003 befristeten Übergangsregelung einzuleiten, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Wir nehmen die Entscheidung der EU-Kommission, kein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen der Dosenpfand-Übergangsregelung einzuleiten, befriedigt zur Kenntnis. Das ist ein Sieg der Vernunft. Damit ist das Kalkül derjenigen, die seit Monaten und Jahren versuchen, die Pfandregelungen zu hintertreiben, gescheitert. Vor diesem Hintergrund erteilen wir auch allen Spekulationen über eine einstweilige Aussetzung der Dosenpfandregelung eine Absage.
Die Bundesregierung sieht auch keinerlei Veranlassung für ein Vertragsverletzungsverfahren oder eine Aussetzung der Übergangsregelung. So unbefriedigend die Übergangsregelung für Verbraucher derzeit auch ist, sie ermöglicht der Einwegseite in Handel und Industrie, bis zum 1. Oktober ein verordnungskonformes Rücknahmesystem aufzubauen. Darüber hinaus wurde mit der Übergangsregelung gerade den Interessen der Importeure entsprochen. Die tatsächliche Entwicklung am Getränkemarkt bestätigt dies, so hat etwa der Import von Mineralwässern in die Bundesrepublik im ersten Halbjahr um 15 Prozent zugelegt.
In weniger als 10 Wochen wird in Deutschland ein bundesweites Rücknahmesystem bestehen, dem bereits zu Anfang 100.000 Verkaufsstellen angeschlossen sein werden und das die Anforderungen des europäischen Binnenmarktes in vollem Umfang erfüllen wird. Das System wird diskriminierungsfrei offen sein für alle Hersteller und Vertreiber von Getränken in Einwegverpackungen, egal, ob sie aus Deutschland oder dem europäischen Ausland kommen."