Bundesumweltminister Jürgen Trittin bestätigt Mitglieder der Reaktorsicherheitskommission

20.12.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 260/00
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Reaktorsicherheitskommission (RSK) für weitere zwei Jahre in ihrem Amt bestätigt.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Reaktorsicherheitskommission (RSK) für weitere zwei Jahre in ihrem Amt bestätigt. Auf der heutigen Sitzung der RSK zum Abschluss der laufenden Berufungsperiode dankte der Minister den 15 Wissenschaftlern für ihre bisher geleistete Arbeit und ihre Bereitschaft, dem BMU auch in den kommenden zwei Jahren als Berater zur Verfügung zu stehen.

"Sie haben in den vergangenen zwei Jahren zu vielen Fragen der Atomsicherheit tiefgehende Diskussionen geführt und auch wegweisende Beschlüsse gefasst, die für meine bundesaufsichtliche Tätigkeit sehr hilfreich waren und sind", sagte der Bundesumweltminister. "Gerade angesichts immer wieder auftretender Fehler in Anlagen und Fehlverhaltens von Betreibern wie Aufsichtsbehörden sind wir als Bundesaufsicht auf Ihre unabhängige, wissenschaftliche Beratung angewiesen."

In den nächsten Jahren würden neue Herausforderungen auf die Atomaufsicht des Bundes zukommen, sagte Trittin. Der mit den Energieversorgern beschlossene Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Atomenergie dürfe auf keinen Fall dazu führen, dass nicht die bestmögliche Schadensvorsorge gewährleistet sei. Der Minister hob hervor, dass in der Konsensvereinbarung erstmalig verbindliche Sicherheitsprüfungen nach einem definierten Standard für alle Kraftwerke festgeschrieben wurden.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Auch während der vereinbarten Restlaufzeiten steht Sicherheit an erster Stelle. Kompromisse darf es hier nicht geben, auch nicht mit dem Argument der begrenzten Laufzeiten. Wir werden streng darauf zu achten haben, dass die nach Recht und Gesetz geforderte Schadensvorsorge jederzeit gegeben ist. Hierzu gehört - und das ist im Konsens ausdrücklich festgehalten - dass der sich dynamisch weiter entwickelnde Stand der Technik der Maßstab für die Beurteilung der Sicherheit von Anlagen ist. Hier haben Sie eine große Verantwortung."

Die RSK ist die maßgebliche Beratungsinstanz des Bundesumweltministers in allen Fragen der Sicherheit von Atomanlagen. Sie beschließt naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen. Die 15 RSK-Mitglieder kommen aus allen technischen Fachrichtungen und spiegeln die gesamte Bandbreite des verfügbaren Sachverstandes wieder.

20.12.2000 | Pressemitteilung 260/00 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1088
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