Mittelständische Unternehmen vertrauen auf Mehrwegschutz
Den gestrigen Beschluss des bayrischen Landtages, der über die Parteigrenzen hinweg die bayrische Staatsregierung darauf verpflichtet hat, sich im Bundesrat für die Einführung eines Pfands auf Getränkedosen stark zu machen, hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin nachdrücklich begrüßt. Die übergroße Mehrzahl der regional agierenden kleinen und mittleren Brauereien setzt auf umweltfreundliche Mehrwegflaschen, deren Schutz das oberste Ziel auch der jüngsten Novelle der Verpackungsverordnung ist.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat an alle Bundesländer appelliert, sich einer Novellierung der Verpackungsverordnung nicht zu verweigern. "Eine Vielzahl kleinerer und mittlerer Getränkehersteller hat in Mehrwegsysteme investiert, im Vertrauen auf den gesetzlichen Schutz für diese umweltfreundliche Verpackung", sagte der Minister. Bei Bier werde der Verdrängungskampf der Grossen gegen die Vielzahl der Kleinen erklärtermaßen mit der Dose geführt. Hier stehen nach Angaben der Brauereiwirtschaft mittelfristig Zehntausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. "Dem Anspruch der mittelständischen Getränkehersteller auf Vertrauensschutz trägt unser Vorschlag Rechnung. Das Dosenpfand wird den Mehrweganteil stärken", betonte der Minister.
Noch 1998 hat der Bundesrat im Zuge der Beratungen der derzeit gültigen Fassung der Verpackungsverordnung ausdrücklich die Stabilisierung und Förderung von Mehrwegsystemen gefordert. "Die vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle nimmt diese Forderung ernst und setzt sie in einer praktikablen und einfachen Form um", sagte Trittin.
Nach mehr als zweijährigen intensiven Gesprächen der Bundesregierung mit Getränkeherstellern und Händlern geht es auch nicht mehr um das Ob, sondern das Wie eines Pfandes. Dieses Pfand sieht schon die heute geltende Rechtslage vor. Die Gespräche über eine Nachfolgeregelung blieben ergebnislos, weil sich die Spitzenverbände von Industrie und Handel einem Konsens verweigerten. Das zuletzt von den Grossen der Branche unterbreitete Angebot einer Selbstverpflichtung würde der weiteren Einweg-Flut Tür und Tor öffnen und ist allein schon deshalb keine geeignete Alternative zu einer wirksamen gesetzlichen Regelung.