Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin muss dem weltweiten Artenrückgang dringend Einhalt geboten werden. "Wir beobachten mit großer Sorge den Verlust der genetischen Vielfalt, das Aussterben von Arten und ganzen Lebensgemeinschaften sowie die Belastung und Verarmung von Ökosystemen und Landschaften. Die Nutzung der biologischen Ressourcen muss weltweit so gestaltet werden, dass der Artenrückgang zumindest abgebremst werden kann", erklärte Jürgen Trittin aus Anlass des morgigen Internationalen Tages der biologischen Vielfalt.
Der Tag der biologischen Vielfalt erinnert an das Inkrafttreten des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt vor sieben Jahren. 179 Vertragsparteien, darunter Deutschland, sind bisher diesem erfolgreichen internationalen Naturschutzabkommen beigetreten, um einer der grössten globalen Bedrohungen unserer Zeit, dem weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt, Einhalt zu gebieten. Das Übereinkommen hat drei Ziele: die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der ökonomischen Vorteile, die sich aus der Nutzug der genetischen Ressourcen ergeben. Biologische Vielfalt umfasst die Mannigfaltigkeit des gesamten Lebens, angefangen von der Vielfalt der Lebensräume, der Vielfalt aller lebendigen Organismen mit Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten.
Da die Entwicklungsländer über einen großen Teil der biologischen Vielfalt verfügen und die Industriestaaten ganz wesentlich deren Nutzer sind, ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt auch ein Instrument der Entwicklungspolitik. Jürgen Trittin sprach sich dafür aus, die Entwicklungsländer stärker am wirtschaftlichen Gewinn und dem Know-how aus der Nutzung genetischer Ressourcen zu beteiligen: "Es geht nicht an, dass die reichen Industriestaaten die genetischen Ressourcen von Pflanzen und Tieren aus ärmeren Ländern in Form etwa neuer Arzneimittel weltweit ohne Gegenleistung vermarkten. Gerechter Vorteilsausgleich bedeutet dabei nicht nur finanzielle Teilhabe. Ziel muss es sein, die Entwicklungsländer im Rahmen von Forschung und Entwicklung schrittweise zu echten Kooperationspartnern zu machen. Das könnte ein wichtiger Beitrag zur Armutsbekämpfung in diesen Ländern sein", sagte Trittin. Aber auch national müsse man mit gutem Beispiel vorangehen. Die geplante Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes werde die Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt in Deutschland deutlich verbessern, so Trittin.