Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln
Wenn einer eine Reise tut, dann kehrt er meist nicht ohne Reiseandenken zurück. Doch nicht selten erlebt er bei der Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Der Grund: Viele besonders begehrte Reiseandenken dürfen aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden. "Ob attraktive Schnitzereien aus Elfenbein, wunderschöne, gefärbte Schmetterlinge hinter Glas, Muscheln vom Strand oder fremdartige Kakteen - die Einfuhr solcher Erinnerungsstücke unterliegt strengen Einfuhrbestimmungen", warnte Bundesumweltminister Jürgen Trittin zu Beginn der Feriensaison.
Viele der Tier- und Pflanzenarten, aus denen solche Gegenstände hergestellt werden, sind vom Aussterben bedroht. Deshalb stehen sie unter dem strengen Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens. Nach der Zerstörung der Lebensräume stellt der internationale Handel eine der Hauptgefährdungsursachen für viele Arten dar. "Exotische Tiere und Pflanzen sind in ihrem natürlichen Lebensraum am besten aufgehoben. Ich appelliere an alle Reisenden, auf Souvenirs aus bedrohten Arten zu verzichten und Mitbringsel aus Metall, Keramik oder Textilien zu bevorzugen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.
Hilfe bei der Auswahl aus dem vielfältigen Angebot der unbedenklichen Reiseandenken bietet eine neue "Fibel zum Artenschutz", die Umweltminister Trittin heute der Öffentlichkeit vorstellte. Dieser spezielle Reiseratgeber gibt Touristen Hinweise auf die Bestimmungen des Artenschutzrechts und zeigt anhand farbiger Abbildungen einige Beispiele verbotener Souvenirs.
Die Broschüre ist kostenlos erhältlich beim BMU-Referat Öffentlichkeitsarbeit, 11055 Berlin, Fax 01888 - 305 3356.
Umfangreiche Informationen zu den artenschutzrechtlichen Bestimmungen in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Reisehinweise für Touristen enthält auch die Homepage der Europäischen Gemeinschaft unter www.eu-wildlifetrade.org.