Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung ein neues Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. "Woran frühere Bundesregierungen in vier Legislaturperioden gescheitert sind, haben wir umgesetzt und das Naturschutzrecht grundlegend überarbeitet. Damit ist der Weg frei für eine umfassende Modernisierung des Naturschutzes in Deutschland," sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Mit der Gesetzesnovelle löst die Koalition ein weiteres zentrales umweltpolitisches Versprechen ein.
Mit der beschlossenen Gesetzesnovelle wird das alte Bundesnaturschutzgesetz komplett abgelöst. Zu den wesentlichen, bereits im Regierungsentwurf vorgesehenen Änderungen gehören u.a. die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die sogenannte "gute fachliche Praxis", die Sicherung der biologischen Vielfalt durch Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche sowie die Stärkung der Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern durch die erstmals bundesweit eingeführte Verbandsklage. Auch das Verhältnis von Naturschutz sowie Sport und Erholung wird neu definiert, in dem der Erholungswert von Natur und Landschaft in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert wurde.
Bundesumweltminister Trittin dankte für die konstruktive und vor allem zügige Beratung des Gesetzentwurfs im Parlament und seinen Ausschüssen. Dabei sei es gelungen, die Naturschutz-Novelle weiter zu verbessern. So wurden die Voraussetzungen für den weiteren natur- und umweltfreundlichen Ausbau der Windkraftnutzung auf dem Meer geschaffen - insbesondere in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) im Bereich zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste. Damit bestehe Rechts- und Investitionssicherheit für potenzielle Investoren, so der Minister. In der AWZ kann der Bund künftig auch Schutzgebiete nach Fauna-Flora-Habitat (FFH) - bzw. Vogelschutzrichtlinie der EU ausweisen. Der Meeresnaturschutz wird insgesamt deutlich aufgewertet. Energiefreileitungen müssen in Zukunft so konstruiert sein, dass sie gegen Stromschlaggefahr für große Vögel wie Störche und Greifvögel geschützt sind.
Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wird nun dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet. Sie bedarf jedoch nicht seiner Zustimmung. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen.